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Service

Erzbischöfliches Offizialat Köln - Rechtsquellen zum kirchlichen Eherecht

 
 

Das kirchliche Gesetzbuch CIC

als zentrale Quelle zum kirchlichen Recht findet sich in Lateinisch und in acht anderen Sprachen auf der päpstlichen Website.
 
Zu zahlreichen Quellentexten aus dem kirchlichen Recht verlinkt u.a. die Website von Prof. P. Ulrich Rhode SJ.

Das kirchliche Eherecht

findet sich im kirchlichen Gesetzbuch CIC in den Canones 1055 bis 1165:
 

 

Das kirchliche Eheprozessrecht

ergibt sich aus einer Zusammenschau von Normen, die im kirchlichen Gesetzbuch CIC in verschiedenen Gruppen stehen:


Die Gerichtorganisation regelt der CIC mit den Canones 1400-1500:


Das ordentliche (Streit- bzw.) Feststellungsverfahren regelt der CIC mit den Canones 1501-1655:


Normen zum Eheprozess im besonderen enthält der CIC mit den Canones 1671-1691; diese sind zum 8.12.2015 reformiert worden durch den päpstlichen Erlass "Mitis Iudex", der vor allem das Berufungssystem verändert:

Antworten auf Einzelfragen zum Verständnis der Reform gibt (teils in englischer, teils in italienischer Sprache) eine

Die päpstliche Website bietet zum CIC nun ebenfalls die reformierten Canones 1671-1691:


Eine Zusammenfassung
mit Ausführungsbestimmungen der Normen zum Eheprozessrecht, wie sie vor dem 8.12.2015 galten, bietet die Eheprozessordnung 'Dignitas Connubii' von 2005:

Die Regelungen von 'Dignitas Connubii' gelten weiter, soweit die Reform der cann. 1671-1691 CIC nicht entgegensteht. Seitens des Apostolischen Stuhls ist eine Anpassung von 'Dignitas Connubii' beabsichtigt.

 

Die päpstlichen Ansprachen

zur kirchlichen Gerichtsbarkeit sind hier auf einer eigenen Seite zusammengestellt.