Letzte Änderung: Oktober 2024
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Jede Partei in einem Ehenichtigkeitsprozess hat das Recht, auf eigene Kosten einen Anwalt oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Dieser benötigt von der Partei eine schriftliche Vollmacht, die auf ihn persönlich ausgestellt ist.
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Der Anwalt muss nach den Bestimmungen des kanonischen Rechtes gut beleumundet, katholisch, Doktor im kanonischen Recht oder sonst wirklich sachkundig und vom zuständigen Bischof zugelassen sein.
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Anträge auf Zulassung als Anwalt für Köln sind mit entsprechenden Nachweisen an den Offizial zu richten.