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Service

Offizialatstagung 2018

Kirchengerichtstagung 2018

61. Tagung der Kirchengerichte 2018

Offizialat Köln

Vom 15. bis 18. Oktober 2018 wurde die 61. Tagung der deutschsprachigen Offizialate abgehalten; sie findet alle zwei Jahre statt zur Fortbildung sowie zum Austausch praktischer Erfahrungen aus dem kirchlichen Gerichtswesen. Etwa 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Gerichte aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland waren hierzu versammelt im Kardinal Schulte Haus in Bergisch Gladbach-Bensberg. Auf dem Programm standen drei ver­schiedene Themenbereiche, die auch in unserer Gesellschaft durchaus diskutiert werden.

Zunächst ging es um psychologische Fragen: einerseits zur Gleichgeschlechtlichkeit sowie anderseits zu klinischen Norm­abweichungen, beides jeweils unter dem Gesichtspunkt von Dauerhaftigkeit oder Veränderlichkeit.

  • Als Richter der Römischen Rota – also des päpstlichen Gerichtshofs, der sich üblicherweise mit Ehesachen auf dem Berufungs­weg befasst – sprach Prälat Dr.iur.can. Felipe Heredia Esteban (Rom). Er legte dar, wie die Rota in neueren Fällen entschieden hat, bei denen es im Verlauf der beklagten Ehe zur einer homosexuellen Bewusstwerdung oder Betätigung kam, ob damit eine sog. latente gleich­geschlecht­liche Orientierung anzuerkennen war oder nicht.

  • Als Vertreter der Humanwissenschaften sprach Univ.-Prof. Dr.med. Peer Briken (Hamburg). Er legte medizinisch und sexual­psychologisch dar, inwiefern eine sexuelle Orientierung vor dem Erwachsen-Sein schon festliegt oder sich später noch ändern kann.

  • Als Vertreter der Humanwissenschaften sprachen zudem Univ.-Prof. Dr.med. Oliver Tüscher und Assistenzarzt Dr.biol.hum. Dr.med. Daniel Turner (Mainz). Sie erörterten am Beispiel verschiedener klinischer Störungs­bilder, inwiefern eine psychische Beein­trächti­gung als dauerhaft hinderlich zu erachten ist oder therapeutisch – etwa mit geeigneter Medikamentierung – als zum Guten veränderbar scheint.


In einem zweiten Bereich ging es um Fragen zum sexuellen Missbrauch, wie die Kirche mit Missbrauchsvorwürfen umzugehen hat in eigenen förmlichen Verfahren.

  • Als Mitarbeiter der Glaubenskongregation, wohin die Fälle eines sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu melden sind, sprach Dr.iur.utr. Lic.iur.can. Manfred Bauer (Rom). Er legte daher, wie bei der dortigen diziplinarischen Abteilung verfahren wird und welche Schritte daraufhin in der Kirche vor Ort veranlasst werden.

  • Als Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz sprach Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), der in der Konferenz beauftragt ist für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich sowie für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Er legte dar, was – im Licht der aktuellen MHG-Studie zum Missbrauch in der Kirche – erwogen wird zur Reform der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch, hierbei auch zu innerkirchlichen Straf- oder Disziplinar­verfahren.


In einem dritten Bereich ging es um die orientalischen Christen mit ihren Lebensweisen und Ehen, wie sie – vor allem infolge von Migration oder Flucht – für uns im Westen kirchenrechtlich beachtlicher werden.

  • Als Pfarrer der chaldäisch-katholischen Gemeinde in München sprach Dr. theol. Alrais Sami Danka über Ehe und Familie im orientalischen Christentum und über die Belastungen, die sich hier im Scheitern von Ehen zeigen.
  • Als Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz sprach Weihbischof Prof. Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn), der in der Konferenz u.a. beauftragt ist für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen. Er legte dar, was kirchenrechtlich zu beachten ist bei der Seelsorge für die orientalischen Katholiken in Deutschland.

Den einzelnen Vorträgen folgte jeweils eine Aussprache für das gesamte Plenum. Zudem gab es eine Zusammenkunft der Offiziale (also der Leiter der kirchlichen Gerichte). Erstmals gab es auch eine Zusammenkunft der Damen und Herren im Amt der Eheband­verteidigung; sie diente einem eigenen Erfahrungaustausch nicht zuletzt deswegen, da dem Amt der Ehebandverteidigung ein besonderes Augenmerk zugewiesen worden ist durch die 2015 erfolgte päpstliche Reform des Berufungssystems im kirchlichen Eheprozess. Kardinal Woelki begrüßte die Teilnehmer der Tagung am Mittwochabend kurz nach seiner Rückkehr aus Rom von der großen Ministrantenwallfahrt.

Die nächste Tagung der Offizialate ist geplant für den 12. bis 15.10.2020, wiederum in Bensberg.