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Jahresempfang 2017

Jahresempfang 2017

Jahresempfang 2017

 

Am 2.2.2017 nahm Kardinal Woelki den Jahresbericht über die Arbeit des Erzbischöflichen Offizialates im Jahr 2016 entgegen, den zum 22. Mal in seiner Amtszeit Domkapitular Prälat Dr. Assenmacher erstattete. Die meisten der 43 haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Diözesen Essen und Köln waren dazu nach Köln gekommen, auch eine Reihe Pensionäre.

Jahresempfang 2017

Insgesamt 203 Personen haben sich im Laufe des Jahres 2016 über die Möglichkeit eines Eheverfahrens beraten lassen, 123 neue Verfahren wurden eingeleitet, 134 Prozesse abgeschlossen, davon 97 im Sinne der Antragsteller, 16 negativ, 21 Verfahren wurden aufgegeben oder eingestellt. Auch in drei Strafverfahren er­gingen die Urteile.

 

Kardinal Woelki dankte mit herzlichen Worten allen, die in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ihre Arbeit tun; dabei handelt es sich nicht um eine fragwürdige Paralleljustiz oder eine juristische Trickserei, mit der der untaugliche Versuch unter­nommen wird, ein Stück der Lebensgeschichte der Betroffenen für nicht ge­schehen zu erklären, vielmehr sind diese Verfahren die sorgfältige Prüfung, ob eine lebenslang verbindliche Bindung rechtlich überhaupt zustande gekommen ist. Die Prozessordnung ist allgemein zugänglich, die Verfahren werden zum Schutz der Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Jahresempfang 2017

Offizial Assenmacher dankte seinerseits Kardinal Woelki dafür, dass dieser die von Kardinal Meisner begründete Tradition fortführt, sich persönlich von der Arbeit seines Offizialates zu überzeugen und im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern in Kontakt zu bleiben. Der Offizial brachte seine tiefe Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass die Deutsche Bischofs­konferenz in ihrem Wort zu Amoris Laetitia klar die Bedeutung der Ehegerichte benannt und die Arbeit der dort tätigen Personen anerkannt hat:

 

„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wieder verheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz.“

 

Prälat Dr. Günter Assenmacher
Erzbischöflicher Offizial