Offizial Assenmacher dankte seinerseits Kardinal Woelki dafür, dass dieser die von Kardinal Meisner begründete Tradition fortführt, sich persönlich von der Arbeit seines Offizialates zu überzeugen und im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern in Kontakt zu bleiben. Der Offizial brachte seine tiefe Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass die Deutsche Bischofskonferenz in ihrem Wort zu Amoris Laetitia klar die Bedeutung der Ehegerichte benannt und die Arbeit der dort tätigen Personen anerkannt hat:
„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wieder verheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz.“
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Erzbischöflicher Offizial