Insgesamt 253 Eheverfahren konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbischöflichen Offizialates Köln im Gerichtsjahr 2008 abschließend bearbeiten. 255 Verfahren wurden neu angenommen, davon 85 in I. Instanz, 167 in II. Instanz und durch römische Zuweisung 3 Verfahren in III. und IV. Instanz. Dies geht aus den Zahlen hervor, die der Kölner Offizial, Domkapitular Prälat Dr. Günter Assenmacher, anlässlich des Richtertages am 20.01.2009 Kardinal Meisner vorlegte. In 226 Fällen urteilten die Richter auf Nichtigkeit der beklagten Ehe, in 12 Fällen hielten sie an deren Gültigkeit fest; 15 Verfahren wurden von den Parteien aufgegeben oder von Amts wegen eingestellt.
Der hohe Prozentsatz der "erfolgreichen" Verfahren erklärt sich sicher vor allem daraus, dass die meisten Klienten im Vorfeld von der Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräches im Offizialat Gebrauch machen. 2008 war dies 164 Mal der Fall. Wo kein kanonischer Nichtigkeitsgrund vorliegt bzw. ein solcher nicht bewiesen werden kann, wird selbstverständlich von der Einleitung eines Verfahrens abgeraten.
In den kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geht es nicht, wie immer wieder gemutmaßt wird, um eine "Scheidung auf katholisch", nicht um die Klärung der Schuldfrage oder das "Waschen schmutziger Wäsche", vielmehr wird nach den Vorschriften einer eigenen kirchlichen Prozessordnung geprüft, ob bei den Ehepartnern die Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben waren und ob sie sich zum Zeitpunkt der Heirat das Eheversprechen uneingeschränkt gegeben haben. In insgesamt 47% der Entscheidungen des Gerichtsjahres 2008 konnte ein fehlender oder fehlerhafter Ehewille beider oder wenigstens eines der Ehepartner nachgewiesen werden, in 52% fehlte es nachweislich an den Voraussetzungen, die die Kirche für eine gültige Eheschließung und die Führung einer lebenslang bindenden Ehe für erforderlich hält.
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