Vizeoffizial Dr. Weitz zum Domkapitular ernannt
Überraschung und Freude löste die Mitteilung über die Ernennung der drei neuen Domkapitulare
im Pressedienst des Erzbistums (PEK) vom späten Nachmittag des 13. April bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Offizialates aus: dass nun mit Vizeoffizial Dr. Weitz drei aus dem Kreis des
Offizialats dem Dom in besonderer Weise verbunden sind, neben dem neu Ernannten nämlich
Vizeoffizial Prälat Dr. Fritzen als Ehrendomherr und Offizial Prälat Dr. Assenmacher ebenfalls
als Domkapitular.
Herzliche Glückwunsche an Dr. Weitz!
Im PEK-Bericht heißt es:
"Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat drei neue Domkapitulare ernannt. Dr. Generalvikar Dominik Meiering, Vizeoffizial Dr. Thomas Weitz und der derzeitige Düsseldorfer Stadtdechant Monsignore Rolf Steinhäuser sind neue Mitglieder des Metropolitankapitels. In der Sitzung am Dienstag, 7. April, hatte das Kapitel über die Vorschläge gesprochen. Bereits am kommenden Sonntag, 19. April, wird Generalvikar Meiering in der Heiligen Messe um 10 Uhr im Kölner Dom in sein neues Amt eingeführt, wenn auch der neue Dompropst Gerd Bachner sein Amt antritt. Die Einführung von Weitz und Steinhäuser erfolgt erst am 7. Juni. Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls. Dem Gremium gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an.
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Dr. Thomas Weitz wurde 1961 in Wissen im Kreis Altenkirchen geboren. Er studierte bis 1986 Theologie in Bonn und wurde 1988 zum Priester geweiht. Im Anschluss war er bis 1992 Kaplan in Mettmann und Metzkausen. 1994 erwarb er an der Universität Gregoriana in Rom das Lizentiat im Kanonischen Recht und promovierte dort auch zum Doktor des kirchlichen Rechts. Als Subisidar mit dem Titel Pfarrer war er von 1997 bis 2011 in Wesseling, seit 2011 an St. Aposteln in Köln tätig. Seit 2002 ist er Vizeoffizial des Erzbistums Köln. Weitz ist Lehrbeauftragter für Kirchenrecht am Studienhaus St. Lambert in Lantershofen und Gastprofessor an der Kirchenrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom…
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Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und das „Prioren-Kollegium“, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.
Seit 1825 besteht das Metropolitankapitel aus zwölf residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Zudem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Bei der Wahl eines Erzbischofs ist das sechzehnköpfige Wahlgremium gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet."