Rota-Ansprache 2009
Traditionell richtet der Papst eine Ansprache an die Mitglieder der Gerichtshofs der
Römischen Rota zur Eröffnung des dortigen Gerichtsjahres. Am 29. Januar 2009 erinnerte Benedikt
XVI. an einige Grundsätze seines Vorgängers Johannes Paul II., wie die psychische Unfähigkeit zum
Abschluss oder zur Führung einer Ehe zu verstehen ist: u.a. dass die Ehereife, die kirchenrechtlich
minimal erforderlich ist, nicht verwechselt werden darf mit einer - gleichsam vollkommenen - Reife,
die das Ziel der menschlichen Entwicklung wäre.
So warnte auch Benedikt XVI. vor einem "Pessimismus, der es im Licht der heutigen kulturellen
Situation für nahezu unmöglich hält, sich zu verheiraten". Dagegen hob er die natürliche Fähigkeit
des Menschen zur Ehe hervor, die nach den Worten des Konzils von Gott her gestiftet ist als innige
Gemeinschaft des Lebens und der Liebe. Der Papst hält fest: Menschliche Freiheit ist
natürlicherweise "begrenzt und unvollkommen", aber sie ist "deshalb nicht unecht und unzureichend",
um eine Heirat als "Akt der Selbstbestimmung der Ehepartner zu verwirklichen, der die Ehe und die
auf ihr gegründete Familie ins Leben ruft."
Die kirchlichen Richter sollen sich daher der Hilfe von Sachverständigen bedienen, um
festzustellen, ob eine wahre Unfähigkeit vorgelegen hat als "Ausnahme vom natürlichen Prinzip".