Rota-Ansprache 2025
Mit seiner Ansprache vom 31.01.2025 zur Eröffnung des Gerichtsjahrs bei der Römischen Rota hat Papst Franziskus an den Geist seiner Reform erinnert, die er vor bald nun 10 Jahren verfügt hat. Denn mit einem persönlichen Erlass hatte der Papst im Jahr 2015 die besonderen Normen des kirchlichen Gesetzbuchs zum Eheprozess neu gefasst. In seiner Ansprache bezog Franziskus – nicht anders als bislang – auch die Stimmen seiner Amtsvorgänger ein, hier im einzelnen die Päpste Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI..
Franziskus erklärte zunächst, wie seine Reform des Eheprozesses die Kirche und die Seelsorge im Blick hat:
- dass es auch hier um eine pastorale Umstellung ("conversione") der kirchlichen Strukturen geht, die sein eigener sowie ein synodal geäußerter Wunsch ist;
- dass dem Diözesanbischof eine Sorge obliegt für eine Nähe der kirchlichen Gerichte zu den Menschen sowie für seine persönliche Entscheidung, wenn ein konkreter Fall als offenkundig angetragen wird;
- dass die Diözesanpastoral den Menschen mehr bekannt macht, dass ein Eheprozess eine volle Teilnahme am sakramentalen Leben ermöglichen kann;
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dass die diözesanen Gerichte ausgestattet werden mit gut ausgebildeten Personen, d.h. Klerikern und Laien.
Der Papst erklärte sodann, wie seine Reform auf den kirchlichen Eheprozess zielt:
- auf das Recht zur Verteidigung d.h. zum Vortrag möglichst beider Ehepartner in der eigenen Sache, dem die Vermutung einer Gültigkeit der Ehe gegenüber steht;
- auf die Bindung an die Wahrheit, die gefunden werden soll möglichst ohne Belastungen, die aus persönlichem Streit folgen können;
- auf die Zügigkeit einer Entscheidungsfindung, mit der nicht immer eine Ehenichtigkeit festzustellen ist, wobei aber die früher stets doppelte Feststellung abgeschafft ist und wobei offenkundige Fälle vom Bischof eigens feststellbar sind;
- auf die Tugend einer prudentia iuris bei den Gerichtspersonen, die also klug und gerecht handeln sollen.
Der Papst warb zudem für einen ehrfürchtigen Umgang mit Ehe und Familie, weil sie eine göttliche Wirklichkeit abbilden, zu der auch die Unauflöslichkeit der Ehe gehört:
- als "eine Verheißung Gottes, dessen Treue das menschliche Sein ermöglicht", und die insofern dem Heil der Seelen dient, ohne damit Leistung zu beanspruchen oder Freiheit zu begrenzen.
Abschließend wünschte Franziskus seiner Römischen Rota und damit eigentlich auch allen diözesanen Gerichten: dass ihnen als "peregrinantes in spem la grazia di una gioiosa conversione" zuteil wird, d.h. als Pilgern der Hoffnung die Gnade einer freudigen Bekehrung. So mögen sie "die Gläubigen auf dem Weg zu Christus begleiten, der der Sanfte und Barmherzige Richter ist".