Rota-Ansprache 2024
Rota-Ansprache 2024
Mit Sorgfalt und Gebet urteilen
Die kirchlichen Gerichte sollen bei ihren Eheverfahren die Sorgfalt nicht hinter das Bemühen um einen zügigen Verlauf setzen; dies hat Papst Franziskus am 25. Januar 2024 in seiner diesjährigen Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahrs bei der Römischen Rota angemerkt.
Insgesamt lenkte der Papst den Blick auf die hohe Verantwortung, die dem Amt des Richters in der Kirche zuzumessen ist.
- Als zur Qualitätssicherung notwendig hat Franziskus es bekräftigt, dass gerichtlich und nicht auf dem Verwaltungsweg überprüft wird, ob eine Ehe (falls sie gescheitert ist) mit einem unzureichenden Ehewillen eingegangen wurde.
- Wegen des Erfordernisses, dass ein Richter unvoreingenommen sein soll, warnte der Papst sowohl vor einem „Rigorismus derjenigen, die absolute Gewissheit beanspruchen“, als auch vor einer (falschen) „Überzeugung, dass die beste Antwort immer die Nichtigkeit ist“; dies sagte Franziskus unter Verweis auf Papst Johannes Paul II.
- Zur richterlichen Sorgfalt hat Papst Franziskus im einzelnen erläutert, wie Besonnenheit und Gerechtigkeit, geprägt von der Liebe, die Tugenden des Richteramts sind. Und dass dieses Amt nur richtig auszuüben ist mit einer Praxis des Gebets, welches demütig darauf ausgerichtet ist, mit der Kirche zu fühlen und zu hören, sagte der Papst unter Verweis auf seinen Amtsvorgänger Papst Benedikt XVI.
- Franziskus fügte hinzu, dass im kirchengerichtlichen Eheverfahren üblicherweise zu dritt und damit synodal entschieden wird; daher soll ein Richter im Kollegium bemüht sein um ein Hören und um einen Dialog und überdies um eine ständige Weiterbildung.
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Aus Sicht der deutschen Bistümer ist anzumerken, dass das kirchliche Richteramt nicht allein Klerikern übertragen wird, sondern auch Laien d.h. Männern und Frauen (can. 1421 § 2 CIC). Dabei war es Papst Franziskus, der mit seinem Erlass Mitis Iudex verfügt hat, dass im richterlichen Dreier-Kollegium einzig der Vorsitz ein Kleriker sein muss (can. 1673 § 3 CIC).