Rota-Ansprache 2022
Rota-Ansprache 2022
Zuhören in synodalem Geist
In seiner Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota vom 27.01.2022 hat Papst Franziskus angesichts des Synodalen Wegs – sowie mit Verweis auf bereits Papst Pius XII. – zu bedenken gegeben, dass auch die Rechtspflege eines synodalen Geistes bedarf.
Nicht zuletzt vom kirchlichen Gericht ist daher ein besonders gegenseitiges Zuhören gefordert, das über ein bloßes Anhören hinausgeht, sowie ein Bemühen um ein weitgehendes Verstehen und um ein schließlich vermittelbares Urteil.
Die wesentlichen Anliegen der Ansprache bietet die Website von Radio Vatikan / VaticanNews in deutscher Sprache; vermerkt wird dort auch die päpstliche Empfehlung des häufigen Gebets.
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Erfreulicherweise hat das Domradio die Rota-Ansprache vermeldet. Weniger geglückt ist dabei aus Sicht des Kirchenrechts, wie ein teils missverständlicher Text der Agentur KNA übernommen wurde.
- Im dortigen Text heißt es, der Papst habe nahegelegt, im Bemühen um eine Versöhnung der Eheleute "eine ungültige Ehe für gültig zu erklären, wenn dies möglich und ratsam ist".
- Allerdings hat der Papst vom etwaigen "Gültigmachen" einer ungültigen Ehe gesprochen ("convalidare" - nämlich im Sinne des can. 1156 ff. CIC). Diese Förmlichkeit ist verortet in der Seelsorge außerhalb des Eheprozesses: also wenn die Eheleute ihre Krisen und Konflikte überwinden und zusammenbleiben wollen, und falls zugleich Anhaltspunkte aufscheinen, dass ihr anfänglicher Ehewille kirchenrechtlich unzureichend war.
Ergänzen lässt sich die Erläuterung des KNA-Texts, die Rota sei "die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Bistümern überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess 2015 vereinfacht."
- Denn die Rota ist nicht "die" Berufungsinstanz (allein), sondern eine zudem mögliche Instanz. Ein erstinstanzliches Urteil anfechten, das eine Eheungültigkeit anerkennt oder verneint, können die Eheleute seit je her beim ortskirchlich zuständigen Gericht (und ein anerkennendes Urteil anfechten könnte auch die von Amts wegen beteiligte Ehebandverteidigung). So oder so geschieht daraufhin eine Überweisung seitens des Gerichts, das geurteilt hat, durch bloßen Aktenversand; es gibt insofern keine Zuweisung aufgrund eines Ermessens.
- Seit 2015 päpstlich abgeschafft ist u.a. die eheprozessrechtliche Berufung von Amts wegen. Damit vermittelt schon ein erstmals anerkennendes Urteil, das nicht angefochten worden ist, in aller Regel das Recht zu einer kirchlichen Eheschließung.
Die Zahlen der Berufung gegen die kirchliche Feststellung einer ungültigen Eheschließung sind eher gering. Der Grund dürfte darin liegen, dass die Offizialate Beratungsgespräche empfehlen und durchführen. Damit kann ein interessierter Ehepartner auch die Chancen eines Verfahrens bedenken.