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Service

Rota-Ansprache 2022

Datum:
27. Jan. 2022
Von:
EBO Köln
Zuhören in synodalem Geist

Rota-Ansprache 2022

Zuhören in synodalem Geist

In seiner Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota vom 27.01.2022 hat Papst Franziskus angesichts des Synodalen Wegs – sowie mit Verweis auf bereits Papst Pius XII. – zu be­denken gegeben, dass auch die Rechts­pflege eines synodalen Geistes bedarf.

Nicht zuletzt vom kirchlichen Gericht ist daher ein besonders gegenseitiges Zu­hören gefordert, das über ein bloßes Anhören hinausgeht, sowie ein Bemühen um ein weitgehendes Verstehen und um ein schließlich vermittelbares Urteil.

Die wesentlichen Anliegen der Ansprache bietet die Website von Radio Vatikan / VaticanNews in deutscher Sprache; vermerkt wird dort auch die päpstliche Empfehlung des häufigen Gebets.

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Erfreulicherweise hat das Domradio die Rota-Ansprache vermeldet. Weniger geglückt ist dabei aus Sicht des Kirchenrechts, wie ein teils miss­verständ­licher Text der Agentur KNA übernommen wurde.

  • Im dortigen Text heißt es, der Papst habe nahegelegt, im Bemühen um eine Versöhnung der Eheleute "eine ungültige Ehe für gültig zu erklären, wenn dies möglich und ratsam ist". 
  • Allerdings hat der Papst vom etwaigen "Gültigmachen" einer ungültigen Ehe gesprochen ("con­validare" - nämlich im Sinne des can. 1156 ff. CIC). Diese Förm­lich­keit ist verortet in der Seelsorge außerhalb des Eheprozesses: also wenn die Eheleute ihre Krisen und Konflikte über­winden und zusammen­bleiben wollen, und falls zugleich Anhalts­punkte aufscheinen, dass ihr anfäng­licher Ehewille kirchen­rechtlich un­zureichend war.

Ergänzen lässt sich die Erläuterung des KNA-Texts, die Rota sei "die Berufungsinstanz für Ehe­nichtig­keitsverfahren, die von den Bistümern überwiesen werden. Franzis­kus hatte diesen Prozess 2015 vereinfacht." 

  • Denn die Rota ist nicht "die" Berufungs­instanz (allein), sondern eine zudem mögliche Instanz. Ein erstinstanzliches Urteil anfechten, das eine Eheungültigkeit anerkennt oder verneint, können die Eheleute seit je her beim ortskirchlich zuständigen Gericht (und ein anerken­nendes Urteil an­fechten könnte auch die von Amts wegen beteiligte Ehe­band­verteidi­gung). So oder so geschieht daraufhin eine Überweisung seitens des Gerichts, das geurteilt hat, durch bloßen Akten­versand; es gibt insofern keine Zuweisung aufgrund eines Ermessens.
  • Seit 2015 päpstlich abgeschafft ist u.a. die eheprozess­rechtliche Berufung von Amts wegen. Damit vermittelt schon ein erst­mals anerken­nendes Urteil, das nicht an­gefochten worden ist, in aller Regel das Recht zu einer kirch­lichen Eheschließung.

Die Zahlen der Berufung gegen die kirchliche Feststellung einer ungültigen Eheschließung sind eher gering. Der Grund dürfte darin liegen, dass die Offizialate Beratungs­gespräche empfehlen und durch­führen. Damit kann ein interessierter Ehepartner auch die Chancen eines Verfahrens bedenken.

 

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln