Papst-Ansprache zur Apostolischen Signatur
Am 4. Februar 2011, und damit nur wenige Tage nach seiner traditionellen Rota-Ansprache, hat
Papst Benedikt XVI. zu den Mitarbeitern der Apostolischen Signatur anlässlich ihrer Vollversammlung
gesprochen. Es war die erste offizielle Begegnung, seit der Papst 2008 die Aufgaben des höchsten
kirchlichen Gerichtes in einem besonderen Gesetz neu umschrieben hat.
Zunächst ging der Papst darauf ein, dass die Apostolische Signatur die höchste
Aufsichtsbehörde über die Rechtspflege innerhalb der katholischen Kirche ist. Die Wahrnehmung
dieser Arbeit setzt voraus, dass sie über den Zustand und die Tätigkeit der ortskirchlichen
Gerichte auf dem Laufenden ist und diesen nötigenfalls entsprechende organisatorische Hinweise
gibt, aber auch Ermahnungen und Vorgaben zum Schutz einer geordneten Rechtsprechung erteilt. Der
Papst betonte, dass die Gläubigen das Recht auf eine korrekte, schnelle und effiziente Rechtspflege
haben, weshalb die Gerichte mit einer ausreichenden Anzahl entsprechend ausgebildeter Personen
ausgestattet sein müssen.
Zum Dienst der Signatur als Oberstes Verwaltungsgericht bemerkte der Papst, dass alle
Möglichkeiten versucht werden müssten, Rechtsstreite friedlich zu schlichten. Auch die Durchführung
eines Prozesses und das Urteil in einem Rechtsstreit hätten das Ziel, die Gemeinschaft in der
Kirche herzustellen. Er erinnerte daran, dass schon can. 1733 § 2 darauf hinweist, dass die
Bischöfe Einrichtungen schaffen können, die bei streitigen Verwaltungsakten
schlichten und vermitteln. "Die mühevolle Wiederherstellung der Gerechtigkeit ... ist
unverzichtbar und gleichzeitig ungenügend, verglichen mit der Liebe, aus der die Kirche lebt.
Dennoch kann das auf Erden pilgernde Gottesvolk seine Identität als Liebesgemeinschaft nicht
erlangen, wenn man die Anforderungen der Gerechtigkeit in ihm nicht berücksichtigt."