Köln weiterhin für Essen zuständig
Die bischöfliche Gerichtsbarkeit im Bistum Essen ist auch auf die nächsten 10 Jahre auf
das Diözesan- und Metroplitangericht des Erzbistums Köln übertragen.
Dies verfügte am 12.10.2013 die Apostolische Signatur, das höchste Gericht der römischen Kurie, welches auch die Aufsicht über die Organisation der Rechtsprechung in den Bistümern der Weltkirche führt. Sie entsprach damit einer Bitte des Bischofs von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck. Der entsprechende – lateinisch formulierte – Beschluss ist nun veröffentlicht im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. März 2014, dort auf Seite 37.
So wird fortgesetzt, was bereits seit 2009 für zunächst 5 Jahre beschlossen war. Damals hatte der frühere Essener Bischof Dr. Felix Genn wegen des Priestermangels in seiner Diözese darum nachgesucht.
Das bisherige Offizialat des Ruhrbistums bleibt weiterhin als "Außenstelle" des Erzbischöflichen Offizialates Köln erhalten: Die Anträge für Eheverfahren können weiterhin in Essen eingereicht werden. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sind weiterhin in Essen möglich, ebenfalls Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen. Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben ihren Dienst weiterhin dort, allerdings im Auftrag des Erzbischofs von Köln aus.