Köln auch für Essen zuständig
Die bischöfliche Gerichtsbarkeit des Bistums Essen ist seit dem 01. Mai 2009 auf das
Erzbistum Köln zunächst für eine Dauer von fünf Jahren übertragen.
Dafür hatte sich wegen des Priestermangels der frühere Essener Bischof Dr. Felix Genn bereits
2008 ausgesprochen. Dementsprechend entschieden hat die Apostolische Signatur, das höchste Gericht
der römischen Kurie, welches auch die Aufsicht führt über die Organisation der Rechtsprechung in
den Bistümern der Weltkirche.
Das bisherige Offizialat des Ruhrbistums bleibt als "Außenstelle" des Erzbischöflichen Offizialates Köln erhalten: Die Anträge für Eheverfahren können weiterhin in Essen eingereicht werden. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sind weiterhin in Essen möglich, ebenfalls Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen. Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben ihren Dienst nunmehr im Auftrag des Erzbischofs von Köln aus.