Kirchliches Arbeitsgericht
Kirchliches Arbeitsgericht
25 Jahre Vorsitz Manfred Jüngst
Zu den Arbeitsrechtlichen Instanzen im Erzbistum Köln gehört auch das diözesane Arbeitsgericht, das abgekürzt als MAVO-Gericht bezeichnet werden kann; es ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, welche durch die Mitarbeitervertretungsordnung geregelt ist.
In der heutigen Form besteht die Arbeitsgerichtsbarkeit der Deutschen Bistümer seit dem 01.12.2005. Doch 25 Jahre sind es im aktuellen Jahr 2022, dass Herr Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D., im Erzbistum Köln den Vorsitz innehat beim MAVO-Gericht und bei der vorherigen Schlichtungsstelle MAVO, also bereits seit dem Jahr 1997.
Hierzu hat das Webportal katholisch.de nun ein Interview mit Herrn Manfred Jüngst veröffentlicht, das zu Fragen vorrangig des sogenannten kollektiven Arbeitsrechts einen Rückblick sowie einen Ausblick bietet.