Jahresempfang 2006
Beim Jahresempfang für alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter des Erzbischöflichen
Offizialates legte am 12. Januar Domkapitular Prälat Dr. Günter Assenmacher in Anwesenheit von
Kardinal Meisner den Bericht über die Arbeit des Jahres 2005 vor.
Insgesamt wurden 306 Verfahren neu zur Verhandlung angenommen (77 in erster Instanz, 212 in
zweiter Instanz, 2 in dritter Instanz, 3 Dokumentenverfahren, 5 Inconsummationsverfahren, 7
privilegium-fidei-Verfahren). Dies waren 4 mehr als im Vorjahr. 254 Verfahren wurden abgeschlossen
(51 in erster Instanz, 196 in zweiter Instanz, 1 in dritter Instanz, 2 Dokumentenverfahren, 1
Inconsummationsverfahren, 3 privilegium-fidei-Verfahren). In 229 Fällen wurde dabei die Nichtigkeit
der beklagten Ehe festgestellt, 2 Ehen wurden durch den Hl. Vater aufgelöst, 4 Verfahren wurden
aufgegeben. In 19 Fällen erging ein negatives Urteil.
Hauptnichtigkeitsgründe sind nach wie vor die Vorbehalte gegen die Elternschaft, die
Unauflöslichkeit und die Treue (insgesamt 43%) sowie die sogenannten psychologischen Ursachen gemäß
can. 1095 (insgesamt 46%).
Außer den o.g. Entscheidungen auf dem Gerichtsweg wurden auf dem Verwaltungsweg durch die
Stabsabteilung Kirchenrecht des Erzbischöflichen Generalvikariates 297 Ehen wegen Nichtbeachtung
der kanonischen Formpflicht als nichtig festgestellt.
So beträgt die Gesamtzahl der im Jahr 2005 im Erzbistum Köln für nichtig erklärten oder
aufgelösten Ehen 528.