Jahresempfang 2019
Jahresempfang 2019
Zu Beginn eines jeden Jahres versammeln sich die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Offizialats zu einem Empfang. Daran nimmt nach Möglichkeit stets auch der Erzbischof teil als der oberste Gerichtsherr seines Bistums.
Beim Jahresempfang wird auf die Arbeit des vergangenen Jahres zurückgeblickt, über die der Offizial – der stellvertretend für den Erzbischof das kirchliche Gericht leitet – seinen Bericht erstattet. Zugleich dient der Empfang einer Pflege der Dienstgemeinschaft, wobei immer auch die Pensionäre eingeladen sind. Schließlich wird anhand eines Vortrags auch ein Thema der kirchlichen Eheverfahren erörtert.
Dieses Mal am 19.02.2019 hatte Kardinal Woelki es einrichten können, den Jahresempfang mit seinem Offzialat zu begehen. Umständehalber hatte es sich ergeben, dass die Kolleginnen und Kollegen der Essener Dienststelle nicht teilnahmen.
Die vom Offizial vorgestellten Zahlen des vergangenen Jahres zeigen, dass kirchliche Eheverfahren weniger nachgefragt wurden: 52 förmliche Eheprozesse wurden neu beantragt im Bereich der Diözesen Köln und Essen; im Vorjahr waren es 75 gewesen. Das kam der Erledigung von Verfahren zugute, so dass 133 förmliche Eheprozesse erster Instanz noch anhängig waren zum Ende des Jahres 2018; am Ende des Vorjahres waren es 182 Prozesse gewesen. Berufungen gegen Urteile des Kölner Offizialats wurden weniger eingelegt als im Vorjahr, nämlich 3 gegenüber 14. Berufungsverfahren angetragen wurden dem Kölner Offizialat etwas mehr als im Vorjahr, nämlich 8 gegenüber 3 Verfahren.
Diözesanrichter Lic.iur.can. Rösner-Peters hielt in diesem Jahr den Vortrag, auf den die gemeinsame Aussprache folgte. Es ging um die Eheschließungsunfähigkeit, die häufig als förmliches Thema eines Eheprozesses beantragt wird: inwiefern einzig klinische Diagnosen von Gewicht zur Anerkennung eines Antrags führen können, oder inwiefern es auch Probleme einer persönlichen Entwicklung sein können, was üblicherweise mehr auf dem Feld der psychotherapeutischen Praxis erhellt wird. In aller Regel freilich soll im konkreten Eheverfahren die Sache nur beurteilt werden mit einem Dialog zwischen Gerichtsbarkeit und Humanwissenschaft, auf den besonders Papst Johannes Paul II. verwiesen hatte.