"Erzählen zu können, das stärkt die Menschen"
Offizial Dr. Günter Assenmacher sprach beim Besuch in der Redaktion der Kölner Kirchenzeitung über die Eheverfahren und über die Verfahren wegen Missbrauchs.
Was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Offizialate vorgetragen wird, sind Geschichten von Menschen, die sich emotional belastet sehen. Damit müssen die Offizialate professionell umgehen, mit einer guten Hoffnung: "Dass sie uns ihre Geschichte erzählen können, das stärkt die Menschen."
Zuständig für ein kirchliches Eheverfahren ist ein Offizialat, wenn im zugehörigen Bistum die Ehe geschlossen wurde oder wenn einer der beiden Eheleute im zugehörigen Bistum wohnt. Zuständig für ein kirchliches Verfahren wegen Missbrauchs jedoch wird ein Offizialat stets erst für den Einzelfall, d.h. nachdem der Anfangsverdacht dem Apostolischen Stuhl mitgeteilt ist und dieser daraufhin – auch unter Berücksichtigung möglicher Befangenheiten – den Fall dem einen oder anderen Offizialat zuweist.
Allerdings müssen die kirchlichen Prozesse einer Rechtsordnung folgen, die ihren Namen verdient. Zu deren Grundsätzen gehört es – wie auch beim Staat –, dass ein mutmaßlicher Sachverhalt zu beweisen ist, damit von einem Tatbestand gesprochen werden darf.
Wird im Prozess ein Missbrauchsvorwurf bestritten, bleibt es den Betroffenen nicht erspart, noch einmal vorzutragen. Aus der Wahrung der gebotenen Diskretion soll aber nicht der Eindruck entstehen, dass die Kirche eine geheimniskrämerische Paralleljustiz betreibt. Schwierig ist schließlich auch, wie eine "gerechte Strafe" im Sinne des Kirchenrechts zu bemessen ist. Hier bedarf es durchaus noch weiterer Klärungen. Dass Täter bestraft werden, ist gerade auch für die Opfer wichtig, um mit ihrem Leid zurechtzukommen.