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Service

Änderungen im Eheprozess

Datum:
8. Dez. 2015
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Berufung von Amts wegen entfällt


Mit dem heutigen Tag ist der am 8.9.2015 bekanntgemachte Erlass "Mitis Iudex" vom 15.8.2015 in Kraft getreten. Damit hat Papst Franziskus das kanonische Eheprozessrecht geändert, nämlich die cann. 1671-1691 CIC. Die Website des Kölner Offizialats ist entsprechend überarbeitet.

 

Für die Partner einer gescheiterten Ehe, zu der ein Eheprozess geführt wird, sind in erster Linie folgende Änderungen bedeutsam:

  • Auch der Wohnsitz der klagenden Partei macht nun ein kirchliches Gericht ohne Weiteres zuständig (wie bislang bereits der Wohnsitz der nichtklagenden Partei und der Eheschließungsort).
  • Ein Urteil, das (ab dem 8.12.2015 den Prozessbeteiligten mitgeteilt wird und) erstmals die Ungültigkeit einer beklagten Ehe feststellt, muss nicht mehr von Amts wegen überprüft werden durch eine nachfolgende Instanz. Die Bestandskraft des positiven Urteils hängt nun einzig davon ab, ob Berufung eingelegt wird und ob ggf. diese Berufung Erfolg hat.
  • Unter besonderen Voraussetzungen kann ein förmlicher Eheprozess auf einem verkürzten Weg vom Bischof persönlich entschieden werden.

Bei den Grundsätzen zur Beweiswürdigung setzen die Änderungen eine Richtung fort, in die bereits frühere Verlautbarungen gelenkt hatten (CIC/1983, Schreiben der Glaubens­kongregation von 1994, Eheprozess-Instruktion von 2005):

  • Dem sogenannten "gerichtlichen Geständnis" einer Partei kann, je nach Umständen, ein hinreichender Beweiswert zuerkannt werden auch ohne direkte Bezeugung.
Unverändert geblieben sind vor allem diese Grundsätze:
  • Weiterhin kann eine Klage wegen fehlender innerseelischer Voraussetzungen eines Ehepartners in aller Regel nicht anerkannt werden ohne eine psychologische Erhellung (z.B. Therapieberichte, Therapeuten, Gutachter).
  • Weiterhin bedarf die Anerkennung einer Klage stets der sogenannten "moralischen Gewissheit" der Richter, d.h. dass jeder vernünftige Zweifel ausgeschlossen ist; eine bloß überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht zur Anerkennung nicht hin.

Für Beratungsgespräche mit weiteren Auskünften zu den kirchlichen Eheverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Gerichte gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln