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Service

63. Tagung der Kirchengerichte 2024

Kirchengerichtstagung 2024
Datum:
16. Okt. 2024
Von:
EBO Köln
Fortbildung für den deutschsprachigen Raum

Zur Tagung der deutschsprachigen Kirchengerichte waren vom 14. bis. 16. Oktober 2024 im Kardinal-Schulte-Haus zu Bensberg bei Köln rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versammelt. Sie kamen damit aus den Offizialaten nicht allein Deutschlands und Österreichs, sondern teils auch aus der Schweiz, aus Benelux und aus Skandinavien. Dabei dient die Tagung nicht allein der Fortbildung, sondern auch der Kollegialität im Dienst der kirchlichen Gerichte.

Die Vorträge und Erörterungen der Tagung betrafen nicht allein das kirchliche Ehe­recht, das bei den Offizialaten praktisch überwiegt. Sie betrafen zudem das kirchliche Disziplinar- und Strafrecht, das vermehrt bedeutsam wird infolge der kirchlichen Bemühungen um Reform und Aufarbeitung. Erneut zielte diese Tagung auf einen interdisziplinären Austausch, vor allem zur Praxis bei Straf­verfahren.

  • Zum kirchlichen Eherecht referierte zunächst Dr.med. Lic.iur.can. Cäcilia Giebermann, Diözesan­richterin am Offizialat zu Köln, über humanwissen­schaftliche Befunde in ihrer möglichen Bedeutung für die Ehegerichts­barkeit. Hierbei ging es zum einen um die narziss­tische Persön­lichkeits­störung, die – zumindest begrifflich – aus dem aktuellen Diagnose-Katalog ICD gestrichen worden ist; zum anderen bot die Referentin Impulse zur Frage, inwiefern die Einnahme hormoneller Kontrazeptiva auch die Sinnes­wahrneh­mung und hiermit die Partner­­wahl rechtserheblich beeinflussen können, sowie zur Frage, wie die ADHS genannte Störung von Aufmerk­sam­keit und Selbstregulation bei Erwachsenen hinreichend sicher erkannt werden kann und rechtlich ein­zuord­nen ist.
  • Msgr. Dr.iur.can. Felipe Heredia Esteban, Richter an der Römischen Rota, erörterte den Begriff des Gattenwohls – auf das die Ehe dem kirchlichen Gesetzbuch zufolge wesentlich hingeordnet ist – auch dahingehend, inwiefern persönliche Vorsätze zur Gestaltung des ehe­lichen Lebens, die jemand zu seiner Heirat mitgebracht hat, diesem Gattenwohl zuwider­laufen können mit Folgen für die Gültigkeit dieser Ehe. 
  • Prof. Dr.theol. Lic.iur.can. Georg Bier, kürzlich emeritiert als Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Universität Freiburg und zugleich ein erfahrener Diözesanrichter, entsprach der ihm angetragenen Bitte, erneut zur eherechtlichen Frage vorzutragen: inwiefern persönliche Grund­überzeugungen – nicht zuletzt zur Ehe-Scheidung – als rechts­erheb­licher Irrtum (gemäß can. 1099 CIC) einzuordnen wären oder als rechtserheblicher Vorbehalt (gemäß can. 1101 § 2 CIC).
  • Zum kirchlichen Disziplinarrecht erläuterte Msgr. Dr.iur.can. Josef Gehr, Mitarbeiter der päpstlichen Kurie in der deutschsprachigen Abteilung des Dikasteriums für den Klerus, die besonderen Vollmachten dieses Dikasteriums d.h. zur Praxis, wie Kleriker oder Ordensleute aus ihrem Dienst entlassen werden können auf Antrag ihrer Oberen. 
  • Zur Praxis bei Strafverfahren sprach Prof. Dr. Helge Thiemann, der Psycho­logie lehrt an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe zu Bochum und seit Jahren tätig ist als Gerichts-Sachverständiger u.a. für Aussagespsychologie. Er erläuterte die gutachterliche Methodik zur Klärung, inwiefern solchen Aussagen, mit denen eine Person beschuldigt wird, ein früher tatsäch­liches Erleben nicht abzusprechen ist. 
  • Rechtsanwältin Ruth Streit-Stifano Espósito, die jahrzehntelang sich eingesetzt hat für einen Opfer­schutz bei staatlichen Strafverfahren, erläuterte ihren Dienst als – kostenfreier – Beistand für (sogenannte mutmaßliche) Opfer im Sexual­straf­verfahren: wo es nicht zuletzt darum geht, dass Opfer persönlich gestärkt werden, um ihre prozes­suale Rolle ausüben.

Veranstaltet wird die Tagung der kirchlichen Gerichte alle zwei Jahre von der Konferenz der deutsch­sprachigen Offiziale, aktuell unter der Leitung des Trierer Offizials Domkapitular Dr.iur.can. Georg Holkenbrink. Moderiert wurde die Tagung von ihm sowie vom Rottenburger Offizial Domkapitular Lic.iur.can. Thomas Weißhaar und vom Kölner Offizial Dr.theol. Lic.iur.can. Peter Fabritz; dem Kölner Offizial mit seinem Sekretariat oblag auch die logistische Organisation dieser 63. Tagung.

  • Die nächste Tagung der deutschsprachigen kirchlichen Gerichte soll vom 28. bis zum 30. September 2026 in Salzburg stattfinden, die dann 65. Tagung vom 16. bis zum 18. Oktober 2028 wieder in Bensberg bei Köln.

 

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