175 Jahre Offizialat in Köln
175 Jahre Offizialat in Köln
Feier mit Kardinal Woelki
Sein 175-jähriges Jubiläum feierte das Erzbischöfliche Offizialat – das gemäß dem kanonischen Recht als kirchliches Gericht tätig ist – am 16. Januar 2024 mit einem Pontifikalamt am Schrein der Heiligen Drei Könige im Dom sowie mit einer Festakademie im Großen Saal des Maternushauses. Denn am 26. Dezember 1848 war es gewesen, dass Erzbischof Johannes von Geissel ein kirchliches Gericht einrichtete für das 1821 erneut gegründete Erzbistum; dieses war seit 1801 aufgelöst gewesen infolge der politischen Umwälzungen mit der Säkularisation.
Die Heilige Messe im Dom wurde zelebriert von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, der die Predigt hielt, und neun Konzelebranten, darunter Offizial Dr. Peter Fabritz und Generalvikar Guido Assmann sowie die Weihbischöfe Dr. Dominikus Schwaderlapp und Rolf Steinhäuser. Anschließend im Maternushaus begrüßte der Offizial neben seinen eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – und einigen der Pensionäre – die rund 80 Gäste; sie kamen zum einen von den anderen Offizialaten nicht zuletzt auch der Kölner Kirchenprovinz und zum anderen aus der Leitung des Kölner Generalvikariats.
Eingangs präsentierte Diözesanrichter Michael Rösner-Peters mit Bildmaterial die historischen Stätten des Kölner Kirchengerichts, dessen Anfänge im Mittelalter liegen, um sodann mit einem Blick auf die heutige Betriebsstätte in Köln auf das Kerngeschäft des Offizialats zu lenken: das – in Anschauung der Person strukturiert und gleichförmig, d.h. möglichst gerecht – als Ehegericht sich um Menschen bemüht, die infolge eines Scheiterns einen neuen Status erhoffen als Kirchenglieder, und die damit persönlich eine Entlastung und einen Zuspruch suchen.
Den großen Festvortrag hielt Prof. Dr. Rüdiger Althaus (Vizeoffizial in Paderborn); er benannte zur erneuten Gründung des Kölner Offizialats die Hintergründe auch im preußischen Staatswesen, und er benannte für eine kirchliche Gerichtsbarkeit in der heutigen Zeit die Herausforderungen: die über das Eherecht durchaus hinausgehen .
Offizial Dr. Georg Holkenbrink (Trier) sprach ein Grußwort als Vorsitzender der Konferenz der deutschen Offiziale. Kardinal Woelki, der als Erzbischof der Herr seines kirchlichen Gerichts ist, sprach die Schluss- und Dankesworte – sowie das Gebet zum Mittagessen im Foyer des Maternushauses, wo die Festgäste noch einander begegneten und ins Gespräch kamen.
Musikalische Auflockerung zwischen den Vorträgen bot Diözesanrichterin Dr. Cäcilia Giebermann an der Querflöte, in Begleitung des Kölner Offizials am Flügel, mit Melodien aus Mozarts Zauberflöte.