Der Diözesanpastoralrat ist das zentrale Beratungsgremium des Erzbischofs , in dem die Arbeit der anderen Gremien gebündelt wird. Entsprechend ist das Gremium zusammengesetzt; die 70 Mitglieder sollen als Multiplikatoren in das Erzbistum wirken.
Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht (can. 511 CIC) die Beratung und Untersuchung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen und praktische Folgerungen dazu vorzuschlagen.
> Satzung und Wahlordnung des Diözesanpastoralrates (Amtsblatt 2015, Nr. 179 und 180) (PDF)