1) Das Erzbischöfliche Missionarische Priesterseminar Redemptoris Mater Köln
(im Folgenden: RMK) ist eine Priesterausbildungsstätte des Erzbistums Köln
und somit untersteht es der Autorität des Erzbischofs von Köln (s. Statut des
Erzbischöflichen Missionarischen Priesterseminar Redemptoris Mater Köln, Nr.
1, im Folgenden: „Statut“). Dementsprechend gelten in ihm die einschlägigen
universal- und partikularrechtlichen Vorgaben, v. a. die Ratio fundamentalis von
2016 als auch die durch den Kölner Erzbischof erlassenen Normen und
Richtlinien für die Priesterausbildung. Ihre Applizierung im konkreten Fall des
RMK wird in dessen Statut und Lebensregel (im Folgenden: „Lebensregel“)
expliziert.
2) Das Ziel des RMK ist laut seinem Statut, Nr. 1 wie folgt: „Kandidaten des
Neokatechumenalen Wegs auf den priesterlichen Dienst vorzubereiten für die
Seelsorge im Erzbistum Köln sowie für die Neu-Evangelisierung in Europa und
in der ganzen Welt.“ Die Ausbildung gilt also geeigneten Männern, die dem
geistlichen Programm des Neokatechumenalen Weges in ihrem
Glaubensleben folgen, und durch den Regens des RMK im Namen des
Erzbischofs von Köln ins RMK aufgenommen werden.
3) Die Natur und die Zielsetzung dieser Priesterausbildungsstätte implizieren die
Tatsache, dass es im Alltäglichen Leben im Seminar kaum zu Kontakten mit
Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen kommt. Veranstaltungen
im RMK, an denen Schutzbedürftige Personen teilnehmen sind durch
Vorgaben im Verhaltenskodex geregelt.
4) Durch die besondere Situation der Seminaristen sind diese im Kontext des
RMK als Schutzbedürftige zu betrachten.
5) Alle Kandidaten des RMK, Ausbilder, Mitarbeiter und Ehrenamtliche nehmen
an der für sie vorgeschriebenen Präventionsschulung teil.
6) Der Regens benennt eine ehrenamtliche Präventionsfachkraft für 5 Jahre. Eine
Widerbenennung nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.
7) Da das RMK ganz darauf ausgerichtet ist, wahre Hirten zu formen nach dem
Beispiel unseres Herrn Jesus Christus, des „Meisters, Priesters und Hirten“
(vgl. Lebensregel, Nr. 3), gilt für alle seine Bewohner ein durch Nächstenliebe,
Hingabe, Respekt, Diskretion sowie Dienst- und Hilfsbereitschaft geprägtes
christliches Verhalten.
8) Die für die Ausbildung im Namen des Kölner Erzbischofs hauptverantwortlich
zuständigen Personen, d. h. der Regens, der Subregens (Forum externum) und
der Spiritual (Forum internum), sind auch für die Umsetzung der
Präventionsmaßnahmen sowie für die Aus- und Fortbildung zuständig. Die
letzte Verantwortung trägt der Regens. Er wird hierbei von der
Präventionsfachkraft unterstützt und beraten.
9) Alle Kandidaten des RMK, Ausbilder, Mitarbeiter und Ehrenamtliche legen
entsprechend der Vorgaben ein erweitertes Führungszeugnis (im Folgenden
EFZ) vor.
10) Durch das Sekretariat werden Schulungszertifikate, EFZ und Verhaltenskodex
in die Akte jedes Seminaristen eingepflegt und entsprechend der
Datenschutzverordnung verschlossen aufbewahrt. Für Ehrenamtliche und
Angestellte sind zwei separate Ordner mit den drei Dokumenten angelegt.
11) Bei Beschwerden oder Meldungen ist nach den im ISK festgehaltenen Schritten
vorzugehen.
12) Das vorliegende ISK wird jedem Bewohner, ehrenamtlichen Helfer und
Mitarbeiter des Priesterseminars schriftlich übergeben.
13) Die hier beschriebenen Maßnahmen sind Gegenstand der monatlichen
Besprechung und ggf. Aufarbeitung im Ausbilderkollegium. Die PFK sorgt
dafür, dass alle Bewohner und Mitarbeiter des Seminars über etwaige
Änderungen und Anpassungen rechtzeitig informiert werden.