Liebe Besucher, liebe Fußball-Fans,
mit diesem Infoblatt haben wir die für Sie wesentlichen Informationen zum Thema "Public-Viewing" zur Fußball-EM 2024 zusammengestellt.
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Für Informationen zum Thema Datenschutz folgen Sie bitte diesem Link:
Zuständig für sämtliche liegenschaftsbezogenen Vertragsabwicklungen der Kirchengemeinden ist die Liegenschaften Kirchengemeinden (vormals SSL), die Sie wie folgt erreichen:
Erzbistum Köln
Liegenschaften Kirchengemeinden
Marzellenstr. 51-53 (Eingang Ursulaplatz 1)
50668 Köln
Postfach-Postleitzahl: 50606 Köln
Telefon: 0221 1642 4500
E-Mail: service-liegenschaften@erzbistum-koeln.de
Webiste: www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/grundstuecke-immobilien/
Sachbearbeitung Friedhöfe und Stiftungen
Den Sammelordner mit Vorlagen für die Gattungsvollmachten für die Ausschussarbeit finden Sie hier.
Die folgenden Vertragsarten gelten unter bestimmten Bedingungen als vorausgenehmigt: Mietverträge, Stellplatz- und Garagenmietverträge, Orgelpflege- und Glockenwartungsverträge, Kapitalanlagen, Friedhofssatzungen, Gattungsvollmachten für die Ausschussarbeit und Reiseverträge. Die Voraussetzungen hierfür im Einzelnen entnehmen Sie bitte dieser Ausführungsverordnung.
Sachbearbeitung Friedhöfe und Stiftungen
hier finden Sie die aktuelle Stiftungsordnung für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Köln (StiftO EBK):
Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 7, 1.Juli 2023, Nr. 102
Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen hinsichtlich der Pauschalverträge zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwertungsgesellschaft GEMA entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.
Unter dem 3. Mai 2024 haben die Regierungsfraktionen in Düsseldorf einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem das preußische Vermögensverwaltungsgesetz zum 1. Juli 2024 aufgehoben werden soll.
In diesem Entwurf wird auf die vorgesehenen kircheneigenen Vermögensverwaltungsgesetze (KVVG) verwiesen, deren Inkraftsetzung ebenfalls für den 1. Juli beabsichtigt ist. Den aktuellen Gesetzesentwurf für das Erzbistum Köln finden Sie hier.
Die Presseerklärung zur aktuellen Etappe des KVVG haben wir hier für Sie abgelegt.
Weiterhin für Sie abrufbar bleiben die Informationsangebote aus dem letzten Jahr:
> Entwurf kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Entwurf kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) mit Begründung (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Entwurf Wahlordnung Kirchenvorstand (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Pressemitteilung vom 29.03.2023
> Fragensammlung (pdf)
> Synopse (pdf)
> Präsentation Stabsabteilung Recht (pdf)
> Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (pdf)
> Ausführungsbestimmungen für die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden vom 25. März 2009 (pdf)
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