Der Generalvikar ist der Stellvertreter des Erzbischofs. Er erlässt für den Diözesanbischof grundsätzlich alle Verwaltungsakte im Rahmen der ausführenden Gewalt. Der Generalvikar muss den Erzbischof über alle wichtigen Amtsgeschäfte unterrichten und darf niemals gegen dessen Wissen und Absicht handeln („alter ego“). Er wird vom Erzbischof auch zum Moderator der Kurie ernannt.
Der Generalvikar trägt an der Seite des Erzbischofs die Verantwortung für die strategisch-pastorale Ausrichtung des kirchlichen Verwaltungshandelns unter Berücksichtigung der durch den Erzbischof bestimmten pastoralen Schwerpunkte. Dazu gehört insbesondere die Konzeptionierung und Umsetzung der pastoralen Schwerpunkte sowie die Festlegung und Priorisierung der Vorgehensweise. Zudem ist er zuständig für Aufgaben, deren Ausübung den Besitz der Weihegewalt oder kirchlicher Leitungsgewalt voraussetzen.
Der Generalvikar ist Repräsentant des Erzbistums Köln gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien im Rahmen seiner Zuständigkeiten in Abstimmung mit dem Erzbischof. Als Dienstvorgesetzter ist er zuständig für die pastoralen Mitarbeiter des Erzbistums Köln.