Die fachliche Zuständigkeit für Teamberatung liegt bei der Stabsstelle Supervision & Beratung. Die Stabsstelle vermittelt eine Beraterin oder einen Berater für das jeweilige Team.
Wünsche nach Teamberatung werden durch den Leiter des Teams oder durch ein beauftragtes Mitglied des Teams mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stabsstelle abgestimmt. Der Wunsch nach Teamberatung kann nach Rücksprache mit dem Team auch durch Mitarbeiter der Bereiche des Generalvikariates angeregt werden.
Die Stabsstelle prüft in der Regel in einem Vorgespräch den Wunsch in fachlicher Hinsicht und entscheidet nach Abstimmung mit den entsprechenden Bereichen des GV, ob die gewünschte Teamberatung die geeignete Maßnahme darstellt.
Im Kontraktgespräch sorgt die Beraterin/der Berater für Klarheit hinsichtlich der Themen und Ziele des Kontraktes. Eine schriftliche Fixierung der Ziele und Inhalte sowie der Rahmenbedingungen sind Standard.
Kontraktpartner sind in der Regel: Das Team, der oder die vorgesehene Berater(in), sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der zuständigen Bereiche des Generalvikariates, Dienstvorgesetzte oder Fachverantwortliche. (Andere Bereiche können, wo es sachlich angezeigt ist, zusätzlich hinzugezogen werden.)
Die Beraterinnen und Berater haben keine Aufsichtspflichten oder-befugnisse.
Komplementärberatungen gemeinsam mit anderen Fachberatern (z. B. regionale Pastoralentwickler) sind möglich.