Im kirchlichen Arbeitsfeld ist die Supervision die Anwendung der Lern- und Beratungsform für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, z.B. in der territorialen Seelsorge, im Bereich der kategorialen Seelsorge, Schulen, Verbänden, Seelsorgeeinheiten, Sendungsräumen. Ehrenamtliche in einer Leitungsfunktion oder mit einem besonderen Auftrag für einen kirchlichen Dienst haben ebenfalls Zugang zu Supervision.
Dadurch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert, die ihren jeweiligen kirchlichen Dienst reflektieren und bewusst gestalten möchten.
Supervision im kirchlichen Feld widmet sich den spezifischen Gegebenheiten und Verstehensweisen, die die Erfüllung eines kirchlichen Dienstes bewusst und unbewusst prägen, z.B. Biographie, Lebenslage, Glaubensgeschichte, Gottes- und Kirchenbilder. Von daher hat Supervision im kirchlichen Feld insbesondere die menschliche und gläubige Identität der Supervisanden und deren Auswirkung auf die berufliche Praxis im Blick, ohne dass dabei etwa die methodische oder die institutionelle Dimension außer Acht bliebe.
Supervision kann als freiwilliges Beratungsangebot von Einzelnen oder Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie hat ihren Platz im Rahmen von Personalentwicklung, zur Förderung der Professionalisierung im jeweiligen Berufsfeld, sowie bei der Begleitung von längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen. Supervision kann von Vorgesetzten empfohlen und auch angeordnet werden.
In unserem Bistum ist Supervision ein verbindlicher Bestandteil der Berufseinführungsphase im Pastoralen Dienst (Priesterseminar, Diakoneninstitut, Berufseinführung der Pastoral- und Gemeindeassistenten/innen) sowie der Berufseinführungsphase der Verwaltungsleiterinnen und -leiter. Hierbei sind Dreieckskontrakte (Supervisand/Supervisor/Bildungsinstitution) in Vereinbarungen mit dem jeweiligen Ausbildungsträger geregelt.