Folgende Eckdaten sind dabei bestimmend für den zu vereinbarenden Beratungskontrakt:
- Organisationsberatung findet in der Regel vor Ort statt
- sie arbeitet mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter(inne)n
- sie ist prozessorientiert
- sie arbeitet mit vorhandenen Energien und Ressourcen
- sie hat eine Ziel- und Ergebnisorientierung.
In dem Beratungskontrakt werden Dauer, Beteiligte, Form, Arbeitsweise, Ziele, Themen und Inhalte der Organisationsberatung verbindlich festgelegt und ggf. Zwischen- und Endauswertungen aller beteiligten Kontraktpartner vereinbart.
In der Regel wird ein Dreieckskontrakt geschlossen. Neben der Organisation vor Ort werden die jeweils zuständigen Fachabteilungen des Generalvikariates bzw. vorgesetzte Stellen in den Kontrakt einbezogen. Dies dient der Entwicklung vor Ort in Rückbindung an Gesamtentwicklungen und Rahmenbedingungen im Erzbistum Köln.
Komplementärberatungen gemeinsam mit anderen Fachberatern (z. B. regionale Pastoralentwickler, Bauabteilung...) sind möglich.
Die Stabsstelle erhält nach Abschluss eines Kontraktes durch den Berater/die Beraterin eine Rückmeldung über die vereinbarte Dauer und die Anzahl der Beratungseinheiten.
Am Ender der Beratung findet in der Beratungssitzung ein auswertendes Gespräch mit allen Kontraktbeteiligten statt. Die sachliche Abwicklung der Organisationsberatung, insbesondere die Leistungsvereinbarung zwischen einem externen Berater und dem Erzbistum Köln sowie seine Honorierung, werden durch die Diözesanstelle für pastorale Begleitung geregelt.