Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. Sie beträgt in der Regel 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Menschen, die keine Einkommen-/Lohnsteuer zahlen, zahlen auch keine Kirchensteuer. Personen mit hohen Einkommen tragen entsprechend mehr zur Finanzierung bei. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (Nordrhein-Westfalen) bzw. 4 % (Rheinand-Pfalz) der erhobenen Kirchensteuer.