Warum sollte ich mich als Kandidat/-in für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat aufstellen lassen?
Das Erzbistum Köln hat zuallererst einen pastoralen Auftrag und dafür ist ein lebendiger Glaube die wichtigste Voraussetzung. Dazu bedarf es der Mitwirkung möglichst vieler Getaufter und Gefirmter, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Im gesamten Wirken der Kirche fallen dabei auch ganz praktische Aufgaben an. Die sorgfältige Planung, Steuerung und Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten ist in diesem Kontext von besonders hoher Relevanz. Als Mitglied im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat können Sie mit Ihrer Expertise in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen dazu beitragen, dass die der Kirche anvertrauten Gelder transparent, verantwortungsvoll und sachgerecht eingesetzt werden. Sie erwartet im Rahmen dieses Engagements eine vielseitige Tätigkeit, die von der Beratung über Projekte und Investitionen bis hin zu Fragen des Risikomanagements reicht.
Welche Aufgaben haben die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates?
Die Vorbereitung der Entscheidungen im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erfolgt primär in verschiedenen Ausschüssen. Im Prüfungsausschuss findet z.B. eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss statt. Weiter werden dort Berichte zur internen Revision oder zum Risikomanagement geprüft.
Im Wirtschaftsplanausschuss erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln. In diesem Rahmen wird über die Planungen der verschiedenen Funktionsbereiche sowie über Projekte und Investitionen beraten. Auch die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Erzbistums wird in diesem Ausschuss in besonderem Maße in den Blick genommen.
Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates bilden auch den Vermögensrat. Ein Schwerpunkt dessen Arbeit liegt in der Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden.
Wie viel Zeit sollte man als Mitglied im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat für sein Engagement einplanen?
Der zeitliche Einsatz variiert stark mit einem Engagement in einem der Ausschüssen oder dem Vermögensrat. So können zusätzlich zu den zwei regulären Sitzungen des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates weitere Termine hinzukommen. Während der Prüfungs- und Erlassausschuss in der Regel einmal pro Jahr tagen und der Wirtschaftsplanausschuss an mindestens zwei Terminen zusammenkommt, treffen sich die Mitglieder des Vermögensrates in der Regel monatlich. Wenn darüber hinaus Beratungen notwendig werden, finden diese inzwischen teilweise auch in digitalen Formaten statt.
Welche Voraussetzungen brauche ich, um für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zu kandidieren?
Die Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese tätigen Organe gibt folgende Vorgaben:
Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates sollen
- in der uneingeschränkten Gemeinschaft der Kirche stehen,
- sich durch Integrität auszeichnen,
- Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität aufweisen und
- über wirkliche Erfahrung in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht verfügen.
Damit ist nicht gemeint, dass der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ein Rat aus „Wirtschaftsweisen“ sein soll, doch zeigt sich, dass die Diversität unterschiedlicher Kompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder sich zu einem sehr kompetenten Gremium zusammenfügen.
Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates dürfen nicht hauptberuflich im kirchlichen Dienst stehen.
Wo kann ich mich melden, wenn ich für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat kandidieren will?
Das Vorschlagsrecht zur Aufstellung von Kandidierenden liegt bei den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten der Kirchengemeinden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Kandidatur an Ihren örtlichen Pfarrer oder sprechen Sie ein anderes Ihnen bekanntes Mitglieder dieser Gremien an.
Bis wann muss ich mich als Kandidat für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat melden?
Eine Information zum nächsten Wahltermin und zum Prozedere der Kandidatensuche für die Seelsorgebereiche erfolgt rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2027.
Kann ich auch jemand anderen als Kandidaten für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vorschlagen?
Wenn Sie kompetente Personen kennen, die die Kriterien erfüllen, freut sich das Erzbistum Köln, wenn Sie diese Personen gezielt ansprechen, um sie als Kandidierende für die nächste Wahl zu gewinnen. Dabei möchten wir in gleicher Weise Frauen und Männer in den Blick nehmen, damit sich die Mindestzahl der Kandidierenden pro Wahlbezirk jeweils zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzt.
An wen muss der Seelsorgebereich die Vorschläge für Kandidaten melden?
Die Benennung der Kandidaten für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat muss durch den kanonischen Pfarrer erfolgen. Sie geht an folgende Adresse:
Erzbischöfliches Generalvikariat Köln
Geschäftsstelle für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat in der Hauptabteilung Finanzen
Marzellenstraße 32
50668 Köln
E-Mail: finanzen@erzbistum-koeln.de
Welche Informationen sollten der Meldung beiliegen?
Der Vorschlag für einen Kandidierenden muss den Namen der Person, die Angabe von Alter und Beruf und eine ladungsfähige Anschrift umfassen. Darüber hinaus wird die schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person benötigt.