Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat tagt in der Regel 2 bzw. 3 Mal im Jahr. Die Sitzungen finden jeweils samstags statt. Der Kirchensteuerrat bildet aus seiner Mitte drei ständige Ausschüsse.
Ausschüsse | Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat
Arbeit im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat
Wirtschaftsplanausschuss
Der Wirtschaftsplanausschuss berät den von der Verwaltung erstellten Wirtschaftsplan im Vorfeld der Dezember-Sitzung des Kirchensteuerrates. Dabei prüft er, ob der Wirtschaftsplan im Einklang mit den finanziellen Rahmendaten steht, die sich als Konsequenz aus dem Kirchensteuer-Hebesatz ergeben, und ob der Wirtschaftsplan den inhaltlichen Vorgaben des Erzbischofs entspricht. Der Ausschuss berichtet dem Plenum und gibt eine Empfehlung zur Aufstellung des Wirtschaftsplans. Weitere Aufgaben nimmt er bei Wirtschaftsplanabweichungen gemäß den vorgegebenen Verfahrensregelungen wahr.
Der Wirtschaftsplanausschuss besteht aus 14 Mitgliedern, darunter ein leitender Pfarrer. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Plenum gewählt. Der Ökonom und der Generalvikar nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss erstattet der bestellte Abschlussprüfer Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Leiter der Rechnungskammer (interne Revision) berichtet dem Ausschuss über die erfolgten internen Prüfungen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Plenum gewählt. Der Ökonom und der Generalvikar nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Erlassausschuss
Der Erlassausschuss berät und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Stundung von Kirchensteuern.
Der Erlassausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Erlassausschusses ist der Finanzdirektor in seiner Funktion als Ökonom des Erzbistums.
Ansprechpartner
Bereich Planung, Controlling, Steuern
Dr. Martin Günnewig