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usa

In den USA verbietet die Verfassung jede staatliche Unterstützung einer Religionsgemeinschaft. Deshalb sind sich die Kirchenmitglieder ihrer Verpflichtung zu freiwilliger Beitragsleistung besonders bewusst. Gut 50 Prozent der Einnahmen stammen aus Spenden und Kollekten. Sie dienen hauptsächlich dem Unterhalt der kirchlichen Kindergärten, Schulen oder Friedhöfe. Hinzu kommen große Erträge aus dem Vermögen der Kirche. Eine amerikanische Spezialität ist das "fund raising", also das "Erschließen von Geldquellen". Damit sind große Spendenkampagnen gemeint, die von besonders ausgebildeten Mitarbeitern der Kirche oder von nichtkirchlichen Agenturen organisiert werden.

frankreich

Auch in Frankreich sind die Kirchen ausschließlich auf freiwillige Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. 75 Prozent der Gesamteinnahmen stammen aus Sammlungen und Spenden. Die restlichen 25 Prozent kommen aus dem freiwilligen "Kultbeitrag", der in der Regel ein Prozent des Einkommens der Kirchenmitglieder ausmacht. Die gesamten Einnahmen reichen aber nicht aus, um die Priester angemessen zu bezahlen. Deshalb haben vor allem viele junge Priester einen weltlichen Nebenberuf, der jedoch ihren Seelsorgeauftrag beeinträchtigt.
In den großen Säkularisationen von 1789 und 1905 hatte der französische Staat sämtliche Kirchengebäude zu Staatseigentum erklärt. Deshalb trägt er heute die Kosten für die Erhaltung der vor 1905 entstandenen Gebäude und stellt sie den Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Außerdem werden die kirchlichen Schulen vom Staat mit Zuschüssen bedacht. 

holland

In den Niederlanden ergänzt seit einigen Jahren ein freiwilliger Kirchenbeitrag die Kollekten und Spenden, für dessen Höhe etwa ein bis drei Prozent des Einkommens der Kirchenmitglieder empfohlen werden. Dieser Beitrag macht heute rund 70 Prozent der kirchlichen Gesamteinnahmen aus. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Schulen der Kirche werden vom Staat finanziell gefördert.

belgien

In Belgien ist in der Verfassung von 1831 festgelegt, dass der Staat die Gehälter der Pfarrer bezahlen muss. Ähnlich wie bei den Beamten ist die Höhe der Gehälter durch ein Gesetz vorgeschrieben. Die Provinzen und Gemeinden sind außerdem verpflichtet, Pfarrern und Bischöfen Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

gb

In Großbritannien gibt es einige Besonderheiten. Die Anglikanische Kirche von England und die Presbyterianische Kirche von Schottland sind seit dem 16. Jahrhundert Staatskirchen, und auch heute noch ist die englische Königin Oberhaupt der Anglikanischen Kirche. Trotz dieser engen Verbindung von Kirche und Staat erhalten die beiden Kirchen keine finanziellen Zuwendungen aus Steuereinnahmen. Sie bestreiten ihre Ausgaben ausschließlich aus Spenden, Kollekten und den Erträgen ihrer Vermögen. Diese sind nicht gerade gering, denn die Vermögen der Kirchen in Großbritannien wurde nicht durch Säkularisationen wie in Frankreich und Deutschland geschmälert.

portugal

Auch in Portugal finanziert sich die katholische Kirche aus freiwilligen Beiträgen und ihrem Vermögen. Kirche und Staat sind strikt voneinander getrennt.

 

italien

In Italien wurde das Verhältnis zwischen Staat und Kirche 1990 neu geregelt. Seit diesem Jahr gibt es in Rom ein "Zentralinstitut für den Unterhalt des Klerus". Der Steuerzahler kann diesem Institut eine bestimmte Summe zukommen lassen, deren Höchstgrenze festgesetzt ist. Diese Zuwendung kann er dann von seinem versteuerbaren Einkommen abziehen. Außerdem kann der Steuerzahler einen genau festgelegten Satz seiner Steuerschuld entweder der Kirche für religiöse oder dem Staat für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen.
Diese neue Regelung hat in Italien viel Zustimmung gefunden. Denn der Steuerzahler muss keine zusätzliche Steuer bezahlen, sondern kann selbst entscheiden, welcher Betrag seiner Steuerschuld für religiöse oder humanitäre Zwecke verwendet werden soll. 

spanien

In Spanien ist seit 1986 eine ähnliche Regelung wirksam. Dort können 0,52 Prozent der dem Staat geschuldeten Steuern für kirchliche oder sonstige humanitäre Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung bestimmt der spanische Steuerzahler. Immerhin unterstützen fast 40 Prozent der Bevölkerung so ihre Kirche. Dennoch wird mit diesen Einnahmen nur ein Drittel des kirchlichen Haushaltes abgedeckt. Die restlichen zwei Drittel schießt der Staat aus allgemeinen Steuereinnahmen hinzu.

denaemark

In Dänemark gibt es ähnlich wie in Deutschland eine Kirchensteuer. Die evangelisch-lutherische Kirche ist seit 1849 Staatskirche und wird über die allgemeinen staatlichen Steuereinnahmen finanziert. An vielen Orten gibt es noch eine gesonderte Kirchensteuer, die unterschiedlich hoch ist und mit den Gemeindesteuern erhoben wird.