Zum Verfahren
Der Erlassantrag kann von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Bereich des Erzbistums Köln unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids unter den unten genannten Kontaktdaten gestellt werden. Selbstverständlich werden alle Erlassanträge unter Beachtung des Steuergeheimnisses bearbeitet.
Die Erstattung erfolgt direkt durch das Erzbistum Köln. Das Finanzamt erhält hierüber eine Mitteilung.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Um Ihnen den Antrag zu erleichtern, können Sie unter Musterantrag das Formular Nr. 1 für die Veranlagungszeiträume bis 2022 bzw. das Formular Nr. 2 für die Jahre ab 2023* verwenden.
*Bitte beachten Sie insbesondere, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Teilerstattung nur gewährt wird, wenn der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist (siehe auch Amtsblatt Januar 2024).
Musterantrag
Anbei finden Sie den Musterantrag zum Teilerlass von Kirchensteuer bei außerordentlichen Einkünften.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Einsprüchen oder Anträgen wie Stundung, Erlass oder Kappung, etc. werden personenbezogene Daten in dem insoweit zuständigem Fachbereich Steuern, Bereich Planung, Controlling, Steuern, verarbeitet.
Angaben darüber und über Ihre Rechte gemäß dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) vom 06.01.2018 sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage (PDF).
Den Antrag schicken Sie bitte an:
steuerwesen@erzbistum-koeln.de
oder per Post an:
Erzbistum Köln | Generalvikariat
Bereich Planung, Controlling, Steuern
Fachbereich Steuern
50606 Köln