Das Erzbistum Köln verwaltet neben dem eigenen Vermögen sowie dem Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls weitere in verschiedenen Stiftungsformen festgelegte und zweckgebundene Finanzmittel. Diese reichen von einfachen Sondervermögen über unselbständige bis hin zu rechtlich selbständigen Stiftungen. Sie alle stellen Vermögen für bestimmte Bereiche der kirchlichen und dem Gemeinwohl dienenden Arbeit zur Verfügung.
Das Stiftungsvermögen besteht in den meisten Fällen aus Bankguthaben und Wertpapieranlagen sowie teilweise auch aus Immobilien und wird in der Regel nicht verbraucht. Die jährlichen Erträge daraus werden dem jeweiligen Stiftungszweck zugeführt.
Das Stiftungszentrum des Erzbistums Köln koordiniert die Anlage und den Erhalt der Vermögen und weist die Erträge ihren bestimmungsgemäßen Verwendungen zu. Zudem berät das Stiftungszentrum rund um die Themen „Stiften, spenden, Gutes tun“ und wickelt Nachlässe und Vermächtnisse ab.
Mit den Erträgen der Stiftungen und Sondervermögen werden jährlich über 200 Projekte im Erzbistum Köln und weltweit gefördert. Ausserdem werden durch die Finanzmittel aus dem Erzbischöflichen Hilfsfonds Einzelfallhilfen für Menschen in akuten Notsituationen zur Verfügung gestellt.
Sondervermögen sind Teil der Bistumsbilanz
Im Jahr 2020 betreute das Erzbistum Köln 72 Sondervermögen mit einem Volumen von insgesamt rund 221 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Schenkungen, Nachlässe und sonstige Zweckvermögen. Sie werden ähnlich wie Stiftungen verwaltet und getrennt vom übrigen Bistumsvermögen angelegt und bewirtschaftet. Die Sondervermögen gehen jedoch in der Bilanz als „Sonderposten aus zweckgebundenem Vermögen“ in den Jahresabschluss des Erzbistums ein und unterliegen damit auch der Prüfung durch den Wirtschaftprüfer.
Treuhandstiftungen in Verwaltung des Erzbistums
Unter treuhänderischer Verwaltung des Erzbistums, aber außerhalb von dessen Bilanz, stehen die Treuhandstiftungen. Im Jahr 2020 waren dies 11 unselbstständige Stiftungen mit eigenem Vermögen. Die Prüfung der Jahresrechnungen der Treuhandstiftungen erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des Erzbistums Köln durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer.