Die Entwicklung der Kirchensteuererträge – insbesondere die Gefahr negativer Abweichungen des tatsächlichen vom prognostizierten Kirchensteueraufkommen – hat für das Erzbistum Köln erhebliches Gewicht und stellt einen wichtigen Risikofaktor dar, zumal die Kirchensteuererträge nicht unmittelbar aus kirchlichen Aktivitäten resultieren und damit keinem direkten kirchlichen Einfluss unterliegen. Die Entwicklung ihrer Bemessungsgrundlage hängt wesentlich von demografischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Einflussfaktoren ab, deren Entwicklung selbst Schwankungen unterliegt. Da das Kirchensteuereinkommen die bedeutendste Ertragsposition des Erzbistums ist und sich kirchliche Aktivitäten sowie die entsprechenden Strukturen nicht kurzfristig reduzieren lassen, können sich bei ungeplant sinkenden Kirchensteuererträgen Finanzierungslücken für das Erzbistum ergeben.
Außerdem führt der kontinuierliche Rückgang der Mitgliederzahl, bedingt durch demografische Veränderungen und Mitgliederaustritte, langfristig zu einer Stagnation der Kirchensteuerentwicklung. Die Austrittsquote hat sich in den letzten Jahren spürbar erhöht, sodass inzwischen sogar mit einem langfristig rückläufigen Kirchensteueraufkommen gerechnet werden muss. Da solche Veränderungen regelmäßig in langen Zeiträumen ablaufen, besteht die Möglichkeit der kontinuierlichen Anpassung an diese Entwicklungen. Ein Risiko stellen jedoch kurzfristige Veränderungen im Austrittsverhalten dar, die einen starken Anstieg der Mitgliederaustritte zur Folge haben. Insbesondere höhere Austrittszahlen in der Altersklasse zwischen 50 und 60 Jahren können kurzfristig das Kirchensteueraufkommen belasten, da diese im Durchschnitt die höchsten Einkommen erzielt.
Die aktuelle kritische Auseinandersetzung von Kirchenmitgliedern und in der Öffentlichkeit mit der Untersuchung und Aufarbeitung von Missbrauchsvorfällen im Erzbistum Köln und der damit einhergehende Vertrauensverlust in die Institution Kirche können zu vermehrten Kirchenaustritten führen. Sichere Informationen liegen dazu derzeit nicht vor, doch lässt sich inzwischen ein deutlicher Anstieg der Austrittszahlen für 2021 erwarten. Insbesondere aufgrund der Anonymität der Steuerdaten lässt sich für das Erzbistum nicht feststellen, welche unmittelbaren und insbesondere langfristigen finanziellen Auswirkungen sich aus erhöhten Austrittszahlen ergeben.
Das Kirchensteueraufkommen ist neben der Mitgliederzahl und der Mitgliederstruktur stark geprägt von wirtschaftlichen Parametern wie zum Beispiel der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, der Inflation, der Beschäftigungsentwicklung und der Steuerquote. Diese Einflussfaktoren lassen sich im Planungsprozess lediglich schätzen, was aufgrund der Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge aber nur mit erheblichen Unsicherheiten möglich ist. In den vergangenen Jahren war die Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen häufig schwächer als in den südlicheren Bundesländern. Daher ist bereits seit Längerem tendenziell ein Rückgang des Anteils des Erzbistums am Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in Deutschland festzustellen. Ein überregionaler konjunktureller Einbruch der deutschen Wirtschaft sowie eine Fortsetzung oder Verstärkung der Wachstumsschwäche in NordrheinWestfalen sind deshalb gravierende Risiken für die Ertragssituation des Erzbistums Köln.
Gleichzeitig stellt das sogenannte Kirchensteuerclearing aufgrund der großen Zahl überregionaler Arbeitgeber mit zentralen Gehaltsabrechnungsstellen für die Ertragslage des Erzbistums Köln ein besonderes Risiko dar. Im Rahmen des Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren, wird das Steueraufkommen zwischen den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer und den Bistümern nach dem Wohnortprinzip der Steuerzahlenden nachträglich genau abgerechnet. Dieser Verrechnungsprozess erfolgt stark zeitverzögert und kann zu nicht prognostizierten Schwankungen der Kirchensteuererträge führen.
Auch die Finanzierung der erzbischöflichen Schulen als Ersatzschulen durch das Land Nordrhein-Westfalen birgt Risiken für die Ertragssituation des Erzbistums Köln. Ihre Finanzierung ist zwar durch das Ersatzschulfinanzgesetz mit einer Refinanzierungsquote der anerkennungsfähigen Kosten von 94 Prozent abgesichert. Gesetzliche Änderungen, die zu einer verschlechterten Refinanzierung führen, sind aber grundsätzlich nicht auszuschließen.
Auf der Aufwandsseite stellen mittelbare Pensionsverpflichtungen des Erzbistums Köln ein Risiko dar. Da die Mitarbeitenden einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung haben und die Durchführung ihrer Versorgung durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) erfolgt, besteht für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein mittelbarer Anspruch gegen das Erzbistum Köln.
Die KZVK hat in ihrem Jahresabschluss 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 25,2 Mio. Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Fehlbetrag um rund 213,2 Mio. Euro verringert, insbesondere aufgrund eines stark verbesserten versicherungstechnischen Ergebnisses. Insgesamt weist die KZVK im Jahresabschluss 2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7,5 Mrd. Euro aus. Das Erzbistum Köln geht davon aus, dass die KZVK auch in Zukunft allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Einer Einstandspflicht des Erzbistums kommt daher eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit zu.
Kirchengemeinden und die übrigen territorialen pastoralen Einrichtungen und Körperschaften im Erzbistum Köln finanzieren ihre Aktivitäten größtenteils aus Zuweisungen und Zuschüssen des Erzbistums. Hieraus ergeben sich ebenfalls finanzielle Risiken für das Erzbistum, insbesondere aus der Trägerschaft von Kindertagesstätten, da das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes eine pauschale Finanzierung pro Kind vornimmt. Sofern die jährliche Anpassung der vom Land gezahlten Pauschale pro Kind nicht ausreicht, um Kostensteigerungen zu decken, erhöht sich der Trägeranteil am Gesamtaufwand der Kindertagesstätte. Im Jahr 2019 wurde das Kinderbildungsgesetz, das die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege regelt, vom Land Nordrhein-Westfalen novelliert. Durch Neuregelungen verbessert sich nun die Finanzierung für die kirchengemeindlichen Träger von Kindertageseinrichtungen ab August 2020, aber eine dauerhafte Finanzierung steigender Kosten ist weiterhin nicht gesichert.
Es besteht auch zukünftig das Risiko, dass das Erzbistum einen höheren Aufwand aus Zuweisungen und Zuschüssen tragen muss, sofern Fehlbeträge aus dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen von den Kirchengemeinden als Trägern nicht finanziert werden können.
Die bereits seit Längerem anhaltende Niedrigzins-Situation hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt und eine nachhaltige Rückkehr zu deutlich höheren Zinsen ist weiterhin nicht erkennbar. Die BIP-gewichtete Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der Euroländer verzeichnete in 2020 gemäß der Europäischen Zentralbank einen starken Rückgang und sank im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 um 50 Basispunkte auf –0,23 Prozent. Dies wirkt sich auf die Rückstellungen und Rücklagen für langfristige Verpflichtungen, insbesondere aufgrund von Pensionszusagen und Beihilfen, aus. Es besteht das Risiko, dass keine ausreichenden Kapitalerträge erzielt werden können, um die kalkulierten Beträge zur Deckung der Verpflichtungen zu erzielen. In diesem Fall müssten die Zinserwartungen auf das zurückgestellte beziehungsweise zurückgelegte Kapital weiter gesenkt und eine zusätzliche Dotierung der Rückstellungen und Rücklagen aus Kirchensteuermitteln vorgenommen werden.