Die Aufwendungen des Erzbistums stiegen 2020 um 4,6 Prozent auf rund 934 Mio. Euro (2019: 893,2 Mio. Euro).
Grund für den Anstieg sind vor allem höhere Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen. Sie gehen im Wesentlichen an Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und Kirchengemeindeverbände, den Diözesan-Caritasverband sowie den Verband der Diözesen Deutschlands und nahmen 2020 um 8,3 Prozent auf 387,4 Mio. Euro zu. Ihr Anstieg resultiert insbesondere aus zwei Sonderzuschüssen im Bereich der territorialen Seelsorge, zum einen in Höhe von 22,3 Mio. Euro für Restrukturierungs- und (Teil-)Schließungsaufwendungen für die katholischen Friedhöfe in Wuppertal und zum anderen 3,5 Mio. Euro aus der Aufgabe der Trägerschaft einer Kirchengemeinde an einer Altenhilfeeinrichtung.
Gleichzeitig nahmen die Personalaufwendungen des Erzbistums für pastorale Dienste, Lehrkräfte und das sonstige Personal im Berichtszeitraum insgesamt um 1 Prozent auf 376,9 Mio. Euro zu. Hierin nicht enthalten sind Beschäftigungsverhältnisse unter anderem der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände, die über Zuweisungen an den Anstellungsträger finanziert und in der Position der Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen enthalten sind. Während die Aufwendungen für Löhne und Gehälter des Erzbistums im Berichtsjahr um insgesamt 2,3 Prozent stiegen, gingen die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung im Berichtsjahr gleichzeitig um 1,4 Prozent zurück. In den Personalaufwendungen enthalten sind Aufwendungen für die Altersversorgung inklusive aus Beihilfen in Höhe von 102 Mio. Euro und damit 1,9 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten lag zum Jahresende 2020 bei 4.498. Des Weiteren stiegen 2020 auch die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen auf 32,7 Mio. Euro (2019: 29,2 Mio. Euro), insbesondere durch einen höheren Abschreibungsbedarf auf das Sachanlagevermögen.