Das Erzbistum Köln und der Erzbischöfliche Stuhl sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der zum Geschäftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss wird als zusammengefasster Jahresabschluss beider Körperschaften erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt in der für große Kapitalgesellschaften vorgesehenen Form des § 266 HGB.
Bilanzierungsmethoden | Finanzbericht 2019
Bilanzierungsmethoden
Zusammengefasster Jahresabschluss
Ermittlung der Buchwerte
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst, Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten nach den handelsrechtlich zulässigen Ansätzen bewertet. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten gebucht, im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Vorräte werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise mit den niedrigeren Wiederbeschaffungs- oder Marktpreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.
Das Erzbistum Köln verwaltet 75 Sondervermögen, die ihm für festgelegte Zwecke anvertraut wurden. Die Sondervermögen bilden den Sonderposten aus zweckgebundenem Vermögen. Zuwendungen zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden ebenfalls als Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer parallel zum Abschreibungsverlauf aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen erfolgen mit dem Zehn-Jahres-Durchschnittszins laut Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Demnach wird ein Zinsfuß von 2,71 Prozent (Vorjahr: 3,21 Prozent) angewendet.
Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen werden unter Ansatz eines Zinssatzes von 0,98 Prozent (Vorjahr: 1,02 Prozent) gebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei ihrer Bemessung sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.