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Nachhaltigkeit: Personalarbeit

Finanzbericht 2018
Finanzbericht 2018
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Finanzbericht 2018
Nachhaltigkeit: Personalarbeit

Nachhaltigkeit: Grundlagen guten Lebens


Unter dem Begriff Nachhaltigkeit werden zunehmend die sozialen, ökologischen und ökonomischen Wirkungen von Unternehmen und Organisationen betrachtet. Das Erzbistum Köln hat die Themenbereiche Kapitalanlagemanagement, Personal, Prävention, soziale Aktivitäten und Umwelt als wesentlichen Handlungsfelder zur Nachhaltigkeit für die kirchliche Arbeit in der Diözese identifiziert. Auf der Grundlage gängiger Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt das Erzbistum in seinen jährlichen Finanzberichten jeweils ein Handlungsfeld ausführlich vor.

Das Kapitalanlagemanagement des Erzbistums Köln ist darauf ausgelegt, der Kirche die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und langfristig zu sichern. Bei der Kapitalanlage spielen christliche Wertvorstellungen, unter anderem der verantwortungsvolle Umgang mit der Schöpfung, insbesondere bei der Auswahl der jeweiligen Kapitalmarktinstrumente eine wichtige Rolle. Aufgrund des erheblichen Umfangs der angelegten Mittel ist die Kapitalanlage ein bedeutender Faktor in der Nachhaltigkeitsbilanz des Erzbistums.

Kirche wirkt in der Welt durch Menschen und ihre Arbeit. Deswegen ist es dem Einsatz der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken, dass das Erzbistum Köln in Seelsorge, Caritas und Bildung sowie in vielfältigen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Dienst für Menschen anbieten kann. So wird das Erzbistum seine Aufträge erfüllen und damit einen Beitrag in der Gesellschaft leisten können.

Mehr dazu siehe unten.

Als wichtige Konsequenz der im Jahr 2010 bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche wurden vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen, um sexuellem Missbrauch im kirchlichen Raum entgegenzuwirken. Die gesamte Präventionsarbeit, die das Erzbistum Köln implementiert hat und kontinuierlich umsetzt, ist langfristig ausgerichtet. Sie betrifft ihre Organisation sowie alle damit verbundenen Maßnahmen.

Dem Maßnahmenfeld gesellschaftlicher Verantwortung wird das Erzbistum in besonderem Maße gerecht. Ein Großteil der jährlich verfügbaren Mittel wird für soziale Aktivitäten eingesetzt. Über den Umfang und die Verwendung der Mittel in verschiedenen Leistungsbereichen informiert das Erzbistum Köln bereits seit mehreren Jahren im Rahmen seiner Finanzberichte.

Das Erzbistum Köln gehört zu den größten Institutionen und Arbeitgebern in Nordrhein-Westfalen.

Einflussmöglichkeiten auf Umwelt und Klima ergeben sich unter anderem aus den eigenen Gebäuden, der dort genutzten Energie, dem Fuhrpark, der Fortbewegung der Mitarbeiter auf ihren Arbeitswegen sowie der Beschaffung von Geräten, Materialien und Lebensmitteln. Zudem kann das Erzbistum Köln Umweltschutzaktivitäten durch Kommunikation und Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden sowie kirchlichen Verbänden und Institutionen fördern und unterstützen.

Nach der Darstellung des nachhaltigen Kapitalanlagemanagements im Finanzbericht 2017 (PDF, S. 16-21) widmet sich der Finanzbericht 2018 der Personalarbeit im Erzbischöflichen Generalvikariat.

Personalarbeit

Das christliche Leitbild im beruflichen Alltag verankern


Das Erzbistum Köln hat die Bereiche Kapitalanlage, Umwelt, Soziales, Prävention und Personalarbeit als Handlungs­felder der Nachhaltigkeit identifiziert. Der vorliegende Bericht stellt die Personal­arbeit des Erzbischöflichen General­vikariats aus der Perspektive nach­haltigen Handelns vor und orientiert sich an gängigen Standards der Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. Zugleich soll den Anforderungen des Entgelt­transparenz­gesetzes Rechnung ge­tragen werden. Eine ausführliche Dar­stellung enthält der Personal­bericht des Erzbischöf­lichen General­vikariats, der auf der Internetseite des Erzbistums Köln verfügbar ist: www.erzbistum-koeln.de/personalbericht 

Für die Kirche im Erzbistum Köln sind viele Menschen in den Bereichen Seelsorge, Bildung und Caritas tätig. Die vorliegende Darstellung bezieht sich ausschließlich auf die Beschäftigten des Erzbischöf­lichen General­vikariats – der zentralen Verwaltung des Erzbistums – und des Offizialats. Die Priester und Diakone, die Mit­arbeiter­innen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst sowie die Lehrer­innen und Lehrer der erz­bischöf­lichen Schulen sind in anderen Leitungs­strukturen tätig und daher nicht Gegen­stand dieses Berichts.

Finanzbericht 2018

Finanzbericht 2018 (PDF)

Miteinander arbeiten

Im Erzbischöflichen Generalvikariat und Offizialat sind rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der allgemeinen Verwaltung, in der Unterstützung der Seelsorge, im Management von Personal und Finanzen sowie in der kirchlichen Gerichtsbarkeit tätig. Ihre Zusammenarbeit ist geprägt von einem gelebten „Miteinander“ auf allen Ebenen und in allen Positionen. Als Mitwirkende der Dienstgemeinschaft haben alle Anteil am Sendungsauftrag der Kirche.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat unterstützt die Individualität der Mitarbeitenden, sorgt dafür, dass sie ihren jeweiligen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden, und motiviert sie, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist ebenso wichtig wie die Freude bei der Arbeit. Die Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Lebenssituation spielt eine zentrale Rolle. Die Berücksichtigung von Familie, individuellen Lebensphasen und persönlichen Potenzialen sowie ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit und Persönlichkeit sind feste Bestandteile der Personalarbeit.

Das Durchschnittsalter der Beschäftigten betrug 2018 48,2 Jahre. Der Anteil der Frauen lag bei 56,34 Prozent, die Fluktuationsquote einschließlich Renteneintritten bei 9,6 Prozent (2017: 10,1 Prozent). Die enge Verbundenheit mit dem Erzbistum zeigt sich in der durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit von 12,7 Jahren (2017: 12 Jahre).

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zahl absolut / Anteil

31.12.2018

31.12.2017

Mitarbeitende

781

773

davon Frauen

440

56,3 %

432

55,9 %

davon Männer

341

43,7 %

341

44,1 %

Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in Jahren

12,7

13,1

Führungskräfte

75

90

davon Frauen

19

25,3 %

23

25,6 %

davon Männer

56

74,7 %

67

74,4 %

Mitarbeitende nach Beschäftigungsstatus

Arbeitsverträge zum 31.12.2018

Gesamt

Frauen

Männer

Vollzeitverträge

561

257

304

Teilzeitverträge

220

181

39

Unbefristete Verträge

679

386

293

Befristete Verträge

102

54

48

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an der Gestaltung des Erzbistums Köln beteiligt und in Veränderungs­prozesse eingebunden. Sie können unter anderem an der Weiter­entwicklung des Personal­entwicklungs­prozesses und beim Nachhaltig­keits­management mitwirken, Praxisvorschläge zum Umwelt­management einbringen und an deren Umsetzung mitwirken. Vorträge, Fortbildungen und Schulungen haben für das Thema Umwelt und Nachhaltigkeit sensibilisiert. Das Allgemeine Vorschlags­wesen bietet jederzeit die Möglichkeit für Anregungen und Verbesserungs­vorschläge.

Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Integration

Ausschreibungen und Einstellungen auf Verwaltungs­ebene sind grundsätzlich geschlechter­unabhängig und folgen einem objektiven und trans­parenten Verfahren. Die Vergütung erfolgt unter Berück­sichtigung der geforderten Qualifikation und Verant­wortung der Aufgabe nach der Kirch­lichen Arbeits- und Vergütungs­ordnung.

Das Erzbischöf­liche General­vikariat und seine ange­schlossenen Ein­richtungen bieten Frauen und Männern in ihrer beruflichen Tätig­keit und Ent­wicklung gleiche Chancen und schaffen einen Rahmen, in dem sich beide Geschlechter gleicher­maßen ent­falten können. Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Führungs­positionen zu erhöhen. Eine trans­parente und faire Ver­gütungs­ordnung bildet dafür eine wichtige Grundlage. Gleich­zeitig wird die Besetzung leitender Positionen mit weiblichen Fach- und Führungs­kräften unter­stützt und ge­fördert. Seit 2012 gelten im Erzbistum Köln Leitlinien zur Chancen­gleich­heit von Frauen und Männern. 2011 lag der Anteil der Frauen in Führungs­positionen im Erz­bischöf­lichen General­vikariat bei 9,9 Prozent und ist seitdem sukzessive gestiegen. 2018 lag er mit 25,3 Prozent nahezu auf Vorjahres­niveau (2017: 25,6 Prozent).

Das Erzbischöf­liche General­vikariat orientiert sich an der Ziel­vorgabe des Ständigen Rats der Deutschen Bischofs­konferenz vom November 2018, den Frauen­anteil in den Leitungs­positionen der Diözesen und der über­diözesanen Zusammen­schlüsse mittelfristig auf ein Drittel oder mehr zu steigern. Die Ziel­erreichung soll 2023 überprüft werden.

Das Erzbistum Köln beteiligt sich seit 2016 am Pro­gramm „Kirche im Mentoring – Frauen steigen auf“. Das berufs­übergreifende Programm in Kooperation mit dem Hildegardis-Verein e. V. will dazu beitragen, den Frauenanteil in Leitungs­positionen zu erhöhen. Es stärkt die Chancen­gleich­heit von Frauen und Männern, schafft einen Pool von Nachwuchs­kräften und wirkt bundes­weit netzwerk­bildend. Jedes Jahr nehmen mehrere Tandems (je eine Mentee mit ihrer Mentorin beziehungs­weise ihrem Mentor) des Erzbischöf­lichen General­vikariats an diesem Programm teil. Im Durchlauf 2018/19 gingen zwei Tandems an den Start, im Sommer 2019 werden drei weitere teilnehmen.

Integration und Teilhabe

Menschen mit Handicap, Krankheit oder Schwer­be­hinderung haben vielfältige und individuelle Möglich­keiten zur beruflichen Entfaltung. Bei der Bewerber­auswahl bevorzugt das Erzbischöfliche General­vikariat bei gleicher Eignung Menschen mit Behinderung. Seit mehreren Jahren wird die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungs­quote schwer­behin­derter Menschen von 5 Prozent ebenso wie die freiwillige Mindest­quote von 6,5 Prozent übertroffen. 2018 lag der Anteil der im General­vikariat beschäftigten schwer­behin­derten Menschen bei 8,7 Prozent (2017: 8,4 Prozent).

Zum 31. Dezember 2018 waren im Erzbischöfl­ichen General­vikariat neun Geflüchtete aus Irak, Iran, Nigeria und Syrien beschäftigt (2017: sieben Geflüchtete), davon sechs als Auszubildende im Büro­management. Der Anteil der Auszubildenden mit Flüchtlings­hintergrund liegt im Erzbischöf­lichen General­vikariat bei 20 Prozent.

Das Erzbistum Köln berücksichtigt das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz, das ungerecht­fertigte Benachteiligungen im Arbeits- und Zivilrecht verhindern soll.

Beruf und Familie vereinbaren

Das Erzbischöfliche Generalvikariat verfolgt den Grund­satz, das christliche Leit­bild von Ehe und Familie in den beruf­lichen Alltag zu übersetzen. Geeignete Maß­nahmen unterstützen die Beziehungen von Eltern und Kindern sowie die Pflege von Angehörigen. Die viel­fältigen Angebote zur Förderung der Verein­barkeit von Beruf und Familie bilden einen wichtigen Bau­stein der betrieb­lichen Ge­sundheits­förderung. Sie versteht sich als Teil eines ganz­heitlichen betrieb­lichen Gesundheits­managements für Körper, Geist und Seele der Beschäftigten.

Angebote zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

  • Zeitmanagement
    Gleitzeit, Teilzeit, Arbeitsbefreiung, Flexibilität durch Absprachen/Zeitausgleich, Namenstag, Sonstige Dienstbefreiung, Sonderurlaub
  • Arbeitsorganisation
    Heimarbeitsplatz, Fallweises kurzfristiges Arbeiten von zu Hause, Kind am Arbeitsplatz (Eltern-Kind-Zimmer)
    Kommunikation Jahresgespräch, Kontakthalteprogramm/Patenkonzept, interne Stellenausschreibungen/ berufliche Veränderung
  • Eltern werden/sein
    Mutterschutz, Elternzeit, Mutter-/Vater-Kind-Kuren
  • Familienservice
    Forum, Essen im Erzbistro, Freizeiten für Kinder und Jugendliche, Väter-Kinder-Projekte und Familienkurse, Praktika und Bewerbungstraining für Mitarbeiterkinder, Sommerfest, Kirchlicher Kindergartenplatz, Beratung und Vermittlung durch den „PME-Familienservice“, Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, Hilfe und Freistellung bei Durchführung von Sterbebegleitung
  • Finanzielle Hilfen
    Geburtshilfe, Sterbegeld, Vorschüsse in besonderen Fällen / Gehaltsvorschuss, Jobticket
  • Gesundheitsschutz
    Handlungsfelder für gesundheitsfördernde Maßnahmen. Bsp: Physische und psychische Belastung, Touch-Life-Massagen, Gesundheitstag, Exerzitien / Einkehrtag, zusätzliche Gottesdienstangebote

Der demografische Wandel ist eine besondere Herausforderung für die Personalpolitik des Erzbischöflichen Generalvikariats. 2018 betrug das durchschnittliche Alter der Beschäftigten 48,2 Jahre (2017: 48,3 Jahre), die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei 12,7 Jahren (2017: 13,1 Jahre). 51,4 Prozent der Mitarbeitenden sowie 62,1 Prozent der leitenden Mitarbeiter sind älter als 50 Jahre. Die Fluktuation war 2018 mit rund 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (2017: 10,1 Prozent).

Altersstruktur der Mitarbeitenden

Jahre

Anzahl

%

unter 21

11

1,4

21 – 25

34

4,4

26 – 30

50

6,4

31 – 35

56

7,2

36 – 40

59

7,6

41 – 45

56

7,2

46 – 50

114

14,6

51 – 55

145

18,6

56 – 60

154

19,7

über 60

102

13,1

Gesamt

781

100

Altersstruktur der Leitenden Mitarbeitenden

Jahre

Anzahl

%

21 – 25

0

0

26 – 30

0

0

31 – 35

2

2,7

36 – 40

3

4,1

41 – 45

6

8,1

46 – 50

17

23

51 – 55

13

17,6

56 – 60

19

25,7

über 60

15

18,9

Gesamt

75

100

Neben der Mitarbeitergewinnung erfordert der demografische Wandel, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und eine gezielte Personalentwicklung zu betreiben. Dabei folgt das Erzbischöfliche Generalvikariat seinem Anspruch, die Mitarbeitenden in ihrer Individualität mit ihren Charismen und Bedürfnissen im gesamten Zyklus ihres Berufslebens wertzuschätzen und zu unterstützen. Nähere Angaben dazu finden sich im Personalbericht.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat setzt daher verstärkt auf die folgenden Maßnahmen:

  • Erhaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitsfähigkeit
    Die 2016 veröffentlichten Leitlinien „Gut und gerne bis zur Rente“ des Erzbischöflichen Generalvikariats, Offizialats und der angeschlossenen Einrichtungen beinhalten Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu gehört auch, den Übergang von der Erwerbstätigkeit in einen bewusst gestalteten Ruhestand zu unterstützen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, mit dem Mitarbeitenden über den Renteneintritt hinaus wertschätzend in Verbindung zu bleiben.
  • Wissensmanagement und Integration von Nachwuchskräften
    Fähigkeiten und Erfahrungen von Jung und Alt können und sollen sich gegenseitig ergänzen. So werden für das „Tandem-Lernen“ gemischte Teams aus älteren und jüngeren Mitarbeitenden gebildet, und Trainee-Stellen werden mit der Perspektive eingerichtet, Funktionen von Mitarbeitenden zu übernehmen, die in den Ruhestand treten.
  • Marketing für die Mitarbeitergewinnung
    Die Stärkung der Arbeitgebermarke „Erzbistum Köln“ ist eine zentrale Aufgabe. Dazu intensiviert das Generalvikariat seine Netzwerkarbeit auf Karriere- und Fachmessen, betreibt Hochschulmarketing, verstärkt seine Social-Media-Aktivitäten und unterstützt duale Studiengänge der Mitarbeiter.
  • Personalentwicklung
    Die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst neben der Personalgewinnung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Förderung der Mitarbeitenden auch die Themenfelder Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Work-Life-Balance. Aufgaben der Personalentwicklung sind außerdem die Betriebliche Gesundheitsförderung, der Arbeitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Personalentwicklung im Erzbischöflichen Generalvikariat

Im Rahmen der Personalentwicklung werden umfangreiche interne und externe Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten. Ziel ist es, Kompetenzen, Potenziale und das lebenslange Lernen zu fördern und einen internen Arbeitsmarkt zu entwickeln. Die Bildungs- und Beratungsangebote basieren auf dem Personalentwicklungskonzept und orientieren sich am Leitbild für den Bildungsbereich der Personalentwicklung im Erzbischöflichen Generalvikariat. Sie wollen ein gelungenes Lernen für Einzelne, Gruppen und Teams ermöglichen und damit die Arbeitsleistung und -zufriedenheit stärken. Neue Mitarbeitende erhalten bereits beim „Onboarding“ am ersten Arbeitstag neben Informationsmaterialien Angebote wie ein zweitägiges Seminar zur Vermittlung von Schlüsselthemen, die vor allem den regelmäßigen Kontakt und Austausch sicherstellen sollen.

Die Gesamtkosten für interne Weiterbildungsangebote lagen bei mehr als 124.000 Euro (2017: 120.000 Euro). Damit entfallen rund 160 Euro auf jeden Mitarbeitenden für interne Bildungsangebote. 1.359 Mitarbeitende haben 2018 an internen Fortbildungen teilgenommen. Von 167 geplanten Angeboten wurden 146 realisiert. Hinzu kommen externe Weiterbildungsangebote mit einem Volumen von rund 160.000 Euro (2017: 184.000 Euro). Rund 250 Mitarbeitende nahmen an externen Fortbildungen teil.

Wirksam stärken durch das betriebliche Gesundheitsmanagement

Flexibilisierung, Digitalisierung und ständige Erreichbarkeit bringen neben Arbeitserleichterungen auch neue Leistungsanforderungen mit sich. In Verbindung mit dem Anspruch, Beruf und Privatleben zu vereinbaren, kann das zu Erkrankungen führen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement des Erzbischöflichen Generalvikariats entwickelt Strukturen für gesundes Arbeiten, fördert systematisch die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden, stärkt die Mitarbeiterbindung, vermindert Fluktuation und erhält die Beschäftigungsfähigkeit.

Als Instrumente zur Vorbeugung gegen Erkrankungen dienen das Arbeitsschutzmanagement (unter anderem mit Gefährdungsbeurteilungen), die betriebliche Gesundheitsförderung (unter anderem Bewegungs- und Entspannungsangebote, umfangreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie) sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement.

In Kooperation mit der Mitarbeitervertretung, der Schwerbehindertenvertretung und einem externen Dienstleister entwickelt und implementiert das Erzbischöfliche Generalvikariat bis 2022 ein zertifiziertes Managementsystem zum Arbeitsschutz. Es soll Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verhüten und der Kirche als wertschätzendem Dienstgeber helfen, die Arbeit weiterhin menschengerecht zu gestalten. Schwerpunktthemen des Arbeitsausschusses sind die Beurteilung von psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die Erarbeitung einer Leitlinie zu vorbeugenden Maßnahmen und Hilfe bei abhängigkeitsgefährdeten und suchtmittelerkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.