Die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln sind die Erträge aus Kirchensteuern. Ihre Entwicklung stellt deshalb einen wesentlichen Chancen- und zugleich Risikofaktor für das Erzbistum dar.
Die Kirchensteuer wird durch die Anwendung des Kirchensteuersatzes auf die Bemessungsgrundlagen, nämlich die Einkommen- und Lohnsteuer sowie die Kapitalertragsteuer der jeweiligen Kirchenmitglieder, berechnet. Da sich die Bemessungsgrundlagen dem kirchlichen Einfluss entziehen, ist die Entwicklung der Kirchensteuer für die Kirche nicht zu steuern. Sie hängt in diesem Zusammenhang vor allem von wirtschaftlichen Parametern ab. Diese sind insbesondere die volkswirtschaftliche Entwicklung, Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, Inflation, Beschäftigungsentwicklung und Steuerquote, wobei die einzelnen Einflussfaktoren jeweils schwer beziehungsweise nur mit erheblichen Unsicherheiten vorhergesagt werden können. Gleichzeitig wirkt sich die Entwicklung von Mitgliederzahl und Mitgliederstruktur erheblich auf die Kirchensteuererträge aus.
Eine Chance auf höhere Kirchensteuererträge ergibt sich insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser entwickeln, als zum Planungszeitraum abzusehen war, und dadurch die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Kirchensteuer steigen. Außerdem kann eine Erhöhung der Mitgliederzahl beziehungsweise eine Veränderung der Mitgliederstruktur für das Erzbistum positive Effekte hinsichtlich der Kirchensteuererträge mit sich bringen, wenn verstärkt wirtschaftlich aktive Mitglieder zuwandern, die Kirchensteuer bezahlen. Da insbesondere die Städte Düsseldorf, Köln und Bonn seit einigen Jahren an wirtschaftlichem Gewicht gewinnen, profitieren sie tendenziell von Migrationsbewegungen.
Doch die Entwicklung der Kirchensteuererträge stellt gleichzeitig auch einen großen Unsicherheitsfaktor und damit ein Risiko für das Erzbistum dar, sofern das tatsächliche Kirchensteueraufkommen negativ vom prognostizierten Kirchensteueraufkommen abweicht.
Da das Kirchensteuereinkommen die bedeutendste Ertragsposition des Erzbistums darstellt und sich kirchliche Aktivitäten sowie die entsprechenden Strukturen nicht kurzfristig reduzieren lassen, können sich bei ungeplant sinkenden Kirchensteuererträgen Finanzierungslücken für das Erzbistum ergeben.
In den vergangenen Jahren war die Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen häufig schwächer als in den südlicheren Bundesländern. Daher ist bereits seit Längerem tendenziell ein Rückgang des Anteils des Erzbistums am Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in Deutschland festzustellen. Eine Fortsetzung oder Verstärkung der Wachstumsschwäche in Nordrhein-Westfalen ist deshalb ein gravierendes Risiko für die Ertragssituation des Erzbistums Köln.
Gleichzeitig stellt das sogenannte Kirchensteuerclearing aufgrund der großen Zahl überregionaler Arbeitgeber mit zentralen Gehaltsabrechnungsstellen für die Ertragslage des Erzbistums Köln ein besonderes Risiko dar. Im Rahmen des Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahrens wird das Steueraufkommen zwischen den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer und den Bistümern nach dem Wohnortprinzip der Steuerzahlenden nachträglich genau abgerechnet. Dieser Verrechnungsprozess erfolgt stark zeitverzögert und kann zu nicht prognostizierten Schwankungen der Kirchensteuererträge führen.