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Chancen- und Risikobericht | Finanzbericht 2018

Chancen- und Risikobericht

Entwicklung der Kirchensteuererträge

Die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln sind die Erträge aus Kirchensteuern. Ihre Entwicklung stellt deshalb einen wesentlichen Chancen- und zugleich Risikofaktor für das Erzbistum dar.

Die Kirchensteuer wird durch die Anwendung des Kirchensteuersatzes auf die Bemessungsgrundlagen, nämlich die Einkommen- und Lohnsteuer sowie die Kapitalertragsteuer der jeweiligen Kirchenmitglieder, berechnet. Da sich die Bemessungsgrundlagen dem kirchlichen Einfluss entziehen, ist die Entwicklung der Kirchensteuer für die Kirche nicht zu steuern. Sie hängt in diesem Zusammenhang vor allem von wirtschaftlichen Parametern ab. Diese sind insbesondere die volkswirtschaftliche Entwicklung, Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, Inflation, Beschäftigungsentwicklung und Steuerquote, wobei die einzelnen Einflussfaktoren jeweils schwer beziehungsweise nur mit erheblichen Unsicherheiten vorhergesagt werden können. Gleichzeitig wirkt sich die Entwicklung von Mitgliederzahl und Mitgliederstruktur erheblich auf die Kirchensteuererträge aus.

Eine Chance auf höhere Kirchensteuererträge ergibt sich insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser entwickeln, als zum Planungszeitraum abzusehen war, und dadurch die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Kirchensteuer steigen. Außerdem kann eine Erhöhung der Mitgliederzahl beziehungsweise eine Veränderung der Mitgliederstruktur für das Erzbistum positive Effekte hinsichtlich der Kirchensteuererträge mit sich bringen, wenn verstärkt wirtschaftlich aktive Mitglieder zuwandern, die Kirchensteuer bezahlen. Da insbesondere die Städte Düsseldorf, Köln und Bonn seit einigen Jahren an wirtschaftlichem Gewicht gewinnen, profitieren sie tendenziell von Migrationsbewegungen.

Doch die Entwicklung der Kirchensteuererträge stellt gleichzeitig auch einen großen Unsicherheitsfaktor und damit ein Risiko für das Erzbistum dar, sofern das tatsächliche Kirchensteueraufkommen negativ vom prognostizierten Kirchensteueraufkommen abweicht.

Da das Kirchensteuereinkommen die bedeutendste Ertragsposition des Erzbistums darstellt und sich kirchliche Aktivitäten sowie die entsprechenden Strukturen nicht kurzfristig reduzieren lassen, können sich bei ungeplant sinkenden Kirchensteuererträgen Finanzierungslücken für das Erzbistum ergeben.

In den vergangenen Jahren war die Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen häufig schwächer als in den südlicheren Bundesländern. Daher ist bereits seit Längerem tendenziell ein Rückgang des Anteils des Erzbistums am Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in Deutschland festzustellen. Eine Fortsetzung oder Verstärkung der Wachstumsschwäche in Nordrhein-Westfalen ist deshalb ein gravierendes Risiko für die Ertragssituation des Erzbistums Köln.

Gleichzeitig stellt das sogenannte Kirchensteuerclearing aufgrund der großen Zahl überregionaler Arbeitgeber mit zentralen Gehaltsabrechnungsstellen für die Ertragslage des Erzbistums Köln ein besonderes Risiko dar. Im Rahmen des Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahrens wird das Steueraufkommen zwischen den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer und den Bistümern nach dem Wohnortprinzip der Steuerzahlenden nachträglich genau abgerechnet. Dieser Verrechnungsprozess erfolgt stark zeitverzögert und kann zu nicht prognostizierten Schwankungen der Kirchensteuererträge führen.

Finanzierung der erzbischöflichen Schulen

Außerdem birgt die Finanzierung der erzbischöflichen Schulen als Ersatzschulen durch das Land Nordrhein- Westfalen Risiken für die Ertragssituation des Erzbistums Köln. Ihre Finanzierung ist zwar durch das Ersatzschulfinanzgesetz mit einer Refinanzierungsquote der anerkennungsfähigen Kosten von 94 Prozent abgesichert. Gesetzliche Änderungen, die zu einer verschlechterten Refinanzierung führen, sind aber grundsätzlich nicht auszuschließen.

Pensionsverpflichtungen

Auf der Aufwandsseite stellen mittelbare Pensionsverpflichtungen des Erzbistums Köln ein Risiko dar. Da die Mitarbeitenden einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung haben und die Durchführung ihrer Versorgung durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) erfolgt, besteht für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein mittelbarer Anspruch gegen das Erzbistum Köln.

Die KZVK hat in ihrem Jahresabschluss 2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Fehlbetrag insbesondere aufgrund niedrigerer Kapitalerträge und höherer Anwartschaften um rund 358 Mio. Euro erhöht. Zur sukzessiven Schließung der Deckungslücke hat die KZVK unter anderem eine schrittweise Erhöhung der Beiträge von 4,4 Prozent in 2011 bis auf 7,1 Prozent ab 2024 beschlossen. Im Zuge dessen erfolgte Anfang 2018 die planmäßige Beitragsanpassung von 5,3 Prozent auf 5,8 Prozent. Insgesamt hat die KZVK mehrere Maßnahmen ergriffen, um die bestehende Deckungslücke zu schließen. Das Erzbistum Köln geht daher davon aus, dass die KZVK auch in Zukunft allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird und einer Einstandspflicht des Erzbistums nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit zukommt.

Zuweisungen und Zuschüssen an Kirchengemeinden

Kirchengemeinden und die übrigen territorialen pastoralen Einrichtungen und Körperschaften im Erzbistum Köln finanzieren ihre Aktivitäten größtenteils aus Zuweisungen und Zuschüssen des Erzbistums. Hieraus ergeben sich ebenfalls Risiken für das Erzbistum, insbesondere aus der Trägerschaft von Kindertagesstätten, da das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes eine pauschale Finanzierung pro Kind vornimmt. Sofern die jährliche Anpassung der vom Land gezahlten Pauschale pro Kind nicht ausreicht, um Kostensteigerungen zu decken, erhöht sich der Trägeranteil am Gesamtaufwand der Kindertagesstätte. Falls die Kirchengemeinden die höheren Aufwendungen nicht finanzieren können, besteht das Risiko, dass auf das Erzbistum Köln ein höherer Aufwand aus Zuweisungen und Zuschüssen entfällt.

Niedrigzinsphase

Die bereits seit Längerem anhaltende Niedrigzinssituation setzt sich weiter fort. Eine nachhaltige Rückkehr zu deutlich höheren Zinsen ist weiterhin nicht erkennbar. Dies hat Auswirkungen auf die Rückstellungen und Rücklagen für langfristige Verpflichtungen, insbesondere aufgrund von Pensionszusagen und Beihilfen. Es besteht das Risiko, dass keine ausreichenden Kapitalerträge erzielt werden können, um die kalkulierten Beträge zur Deckung der Verpflichtungen zu erzielen. In diesem Fall müssten die Zinserwartungen für das zurückgestellte beziehungsweise zurückgelegte Kapital weiter gesenkt und müsste eine zusätzliche Dotierung der Rückstellungen und Rücklagen aus Kirchensteuermitteln vorgenommen werden.

Finanzbericht 2018

Finanzbericht 2018 (PDF)

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Gordon Sobbeck