Kirchensteuer
Die größte Ertragsposition bleibt wie in den vergangenen Jahren die Kirchensteuer aus den in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gelegenen Regionen des Erzbistums. Von diesen Einnahmen sind die Erhebungskosten sowie die nach dem sogenannten Clearingverfahren durchgeführte Weiterverrechnung von Kirchensteuererträgen an andere Bistümer abzuziehen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Erträge aus Kirchensteuern um 2,3 Prozent auf 670,4 Mio. Euro (Vorjahr: 655,5 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der Erhebungskosten der Finanzämter und von Erlassen verbleiben 638,9 Mio. Euro, die für die Aufgaben des Erzbistums verfügbar sind.
Zuweisungen und Zuschüsse
Der zweitgrößte Ertragsposten sind die Zuweisungen und Zuschüsse. Sie resultieren überwiegend aus Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen und umfassten im Berichtsjahr 127 Mio. Euro (Vorjahr: 122,3 Mio. Euro). Davon entfallen fast 98 Prozent auf Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der vom Erzbistum getragenen staatlich genehmigten Ersatzschulen. In den Zuweisungen und Zuschüssen sind auch Staatsdotationen in Höhe von 3,1 Mio. Euro enthalten, unter anderem für die Besoldung von kirchlichen Bediensteten.
Sonstige Erträge
Seit dem Berichtsjahr 2016 wird die Position „Sonstige Umsatzerlöse” aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) in die Ergebnisrechnung aufgenommen. Die hier ausgewiesenen Erträge wurden bis einschließlich 2015 unter den „Sonstigen Erträgen” erfasst.
Im Berichtsjahr nahmen die sonstigen Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um rund 13 Prozent zu. Dies geht im Wesentlichen auf gestiegene Mieterträge in Höhe von rund 17 Mio. Euro (Vorjahr: 15,5 Mio. Euro), höhere Erstattungen von Personalkosten über 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 9,3 Mio. Euro) sowie auf Beherbergungserträge der Tagungshäuser in Höhe von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) zurück.
Die sonstigen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von 40,7 Mio. Euro auf 34,6 Mio. Euro. Sie beinhalten zu rund 53 Prozent Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 18,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,5 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. Euro), Beihilferückstellungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) sowie der Auflösung der Rückstellung für das KZVK-Sanierungsgeld Kindertagesstätten in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Gleichzeitig umfassen die sonstigen Erträge vor allem Rückforderungen von Zuwendungen und Zuschüssen in Höhe von 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 9,5 Mio. Euro), Erträge aus sonstigen Erstattungen über 2,3 Mio. Euro, Erträge aus hinfälligen Bewilligungen mit 1,3 Mio. Euro, Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens von 1,1 Mio. Euro sowie aus Spenden und Kollekten in Höhe von 0,9 Mio. Euro.