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Aufwendungen nach Aufgabenbereichen | Finanzbericht 2018

Wohin fließt die Kirchensteuer?

 

Die kirchlichen Aufgaben des Erzbistums Köln sind vielfältig. Sie umfassen die zentralen Handlungsfelder Seelsorge, Bildung und Caritas sowie Hilfe für Menschen in Not. Hieraus leiten sich umfangreiche Aktivitäten ab, deren Finanzierung sowohl über Kirchensteuereinnahmen und Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen als auch über Erträge aus dem Finanzvermögen sowie sonstigen Einnahmen des Erzbistums gewährleistet wird.

Die Bilanz und die Ergebnisrechnung bilden die Vermögens- und Ertragslage des Erzbistums ab und folgen der Gliederung, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt. Im Rahmen dieser Darstellung wird nur eingeschränkt verdeutlicht, welche Mittel für die Arbeit der Kirche eingesetzt wurden und wie sich diese auf die zu erfüllenden Aufgaben verteilen.

Die folgenden Erläuterungen erklären deshalb unter Berücksichtigung inhaltlicher Gesichtspunkte, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen des Erzbistums angefallen sind und wodurch sie finanziert wurden.

Die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Erzbistums Köln zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben ist die Kirchensteuer. Sie repräsentierte 2018 mit 670 Mio. Euro 72,6 Prozent der gesamten Einnahmen des Erzbistums Köln und wurde vor allem für den Dienst am Menschen in den Bereichen Seelsorge, Caritas und Bildung verwendet. Bei einer Mitgliederzahl von 1,94 Millionen hat damit jeder Kirchensteuerzahler im Erzbistum Köln diese Aufgabenerfüllung im Berichtszeitraum mit durchschnittlich 345 Euro unterstützt. Damit wurden die gesamten Aufwendungen aller Aufgabenbereiche im Jahr 2018 in Höhe von 901,4 Mio. Euro zu 74,4 Prozent von den Kirchenmitgliedern durch Kirchensteuern finanziert.

Die übrigen Aufwendungen werden vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, insbesondere für den Betrieb der Schulen, finanziert. Darüber hinaus tragen auch die Erträge aus dem Finanzvermögen und sonstige Einnahmen zur Erfüllung der täglichen Arbeit im Erzbistum bei. Die gesamten Aufwendungen des Jahres 2018 für die Aufgabenbereiche des Erzbistums in Höhe von 901,4 Mio. Euro liegen insgesamt 2,75 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Dies geht vor allem auf höhere Aufwendungen in der Altersvorsorge zurück, die gegenüber 2017 um rund 27 Prozent auf insgesamt 127,8 Mio. Euro gestiegen sind.

Die Entwicklung der Aufwendungen für die einzelnen Aufgabenbereiche wird im Folgenden erläutert.

Überblick: Verwendung der Kirchensteuer

Einen Überblick über die Verwendung der anteiligen Kirchensteuer für die einzelnen Aufgaben, also ohne Berücksichtigung der aus anderen Quellen finanzierten Aufwendungen, bieten folgende Infografiken:

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

Aufwendungen nach Aufgabenbereichen

TEUR

2018

2017

Regionale Seelsorge

241.364,2

234.006,7

Schule und Hochschule

165.153,8

162.939,1

Erwachsenenbildung

20.309,4

20.247,5

Tagungshäuser

19.709,9

22.563,3

Bildung

205.173,1

205.749,9

Kindertagesstätten

42.745,6

55.474,6

Caritas

57.085,9

56.653,6

Mission und Entwicklungshilfe

26.332,8

25.237,0

Gemeinsame Aufgaben der Bistümer

19.305,0

21.860,4

Überdiözesane Aufgaben

45.637,7

47.097,4

Jugendseelsorge

24.187,9

24.556,4

Erwachsenenseelsorge

11.172,2

11.248,7

Weitere kategoriale Seelsorge

22.583,0

20.767,6

Zielgruppenbezogene Seelsorge

57.943,1

56.572,7

Bischöfe, Bischofsvikare, Offizialat, Erzbischöfliches Haus

3.801,2

4.052,9

Erzbischöfliche Einrichtungen und Gebäude

27.140,6

25.154,7

Erzbischöfliche Verwaltung

53.475,8

49.312,4

Erzbischöfliche Einrichtungen und Verwaltung

84.417,6

78.520,0

Altersversorgung

127.825,4

100.522,9

Aufwendungen aus der Kirchensteuer

32.317,2

33.817,3

Sondervermögen (unselbstständige Stiftungen)

6.863,7

8.795,2

Summe Aufwendungen

901.373,6

877.210,3

Finanzbericht 2018

Finanzbericht 2018 (PDF)

Ökonom des Erzbistums Köln

Ansprechpartner

Ökonom des Erzbistums Köln

Marzellenstraße 32
50668 Köln

Gordon Sobbeck

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen 2018

Die regionale Seelsorge (auch territoriale Seelsorge) bezeichnet im Wesentlichen die Seelsorge in den Pfarreien auf dem Gebiet des Erzbistums Köln. Der Gesamtaufwand der territorialen Seelsorge ist im Jahr 2018 um rund 3,14 Prozent auf 241,4 Mio. Euro gestiegen. Er enthält Zuweisungen für Betriebs- und Personalkosten in den Kirchengemeinden von rund 116 Mio. Euro. Die Personalkosten, vor allem der pastoralen Dienste, die vom Erzbistum direkt getragen werden, haben sich 2018 um rund 5,2 Mio. Euro auf insgesamt 67,8 Mio. Euro (+ 8,3 Prozent) erhöht. Grund hierfür ist neben den Tarifsteigerungen insbesondere die Einstellung weiterer Verwaltungsleiter.

Hinzu kommen weitere Zuschüsse, zum Beispiel für Baumaßnahmen an Kirchen, Versammlungsflächen und sonstigen Gebäuden, die im Berichtsjahr rund 40,8 Mio. Euro betrugen. Die Investitionszuweisungen liegen um etwa 3,3 Mio. Euro über dem Vorjahr. Von den Gesamtaufwendungen für die regionale Seelsorge stammen 230,1 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln.

Zu den Aktivitäten des Erzbistums im Bildungsbereich gehören neben den erzbischöflichen Schulen auch die Erwachsenen- und Familienbildung und der Betrieb der Tagungshäuser. Das Erzbistum ist Träger von 32 Schulen (17 Gymnasien, 7 Realschulen, 3 Berufskollegs, 1 Weiterbildungskolleg, 1 Gesamtschule, 1 Grund- und Hauptschule, 1 Grundschule, 1 Musikschule).

In diesen Schulen unterrichten insgesamt 1.836 Lehrkräfte rund 23.000 Schülerinnen und Schüler. Mit der Bereitstellung und Instandhaltung der Gebäude und seinem Anteil an den laufenden Kosten leistet das Erzbistum einen wichtigen Beitrag in der wertebezogenen Bildungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um reinen Wissenserwerb, sondern auf der Basis des christlichen Menschenbildes auch um die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben.

Mit 165,2 Mio. Euro ist der Betrieb der Schulen und Hochschulen einer der größten Aufwandsposten des Erzbistums. Zu den hier erfassten Aufwendungen zählt auch die Finanzierung der katholischen Hochschulgemeinden sowie der Schulseelsorge und der schulischen Religionspädagogik. Insgesamt nahmen die Aufwendungen im Bereich Schule und Hochschule 2018 um rund 1,4 Prozent zu. Dies resultiert zum einen aus einem Anstieg der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um rund 3,2 Mio. Euro auf 113,2 Mio. Euro. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Abschreibungen um 0,7 Mio. Euro auf insgesamt 14,5 Mio. Euro. Die Projektaufwendungen gingen dagegen um 1,5 Mio. Euro auf 4,8 Mio. Euro zurück. Die Erträge, die im Wesentlichen aus Landeszuschüssen zum Erhalt der erzbischöflichen Schulen resultieren, stiegen um über 5,5 Mio. Euro und umfassten damit im Berichtsjahr insgesamt 129,3 Mio. Euro (Vorjahr: 123,7 Mio. Euro). Somit ergab sich ein Finanzierungsbedarf aus Kirchensteuermitteln in Höhe von 35,9 Mio. Euro (Vorjahr: 39,2 Mio. Euro). Dies entspricht rund 5,8 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

In der Erwachsenen- und Familienbildung bietet das Bildungswerk der Erzdiözese Köln ein breites Programmspektrum. Elf regionale Katholische Bildungswerke und neun Katholische Familienbildungsstätten dienen der Weiterbildung der Teilnehmer aus Gemeinden, Institutionen und Verbänden und leisten darüber hinaus durch Sprachkurse für Flüchtlinge und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen großen Beitrag zur Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten. Das Edith-Stein-Exerzitienhaus ergänzt das Angebot mit Einkehr- und Besinnungstagen. Der Aufwand von rund 20,3 Mio. Euro für diesen Aufgabenbereich entsteht insbesondere durch Personalaufwendungen (10,2 Mio. Euro) und Zuschüsse (rund 9,3 Mio. Euro), vor allem an die Bildungswerke der Regionen und an die Familienbildungsstätten. Für die Erwachsenenbildung wurden Kirchensteuermittel von insgesamt 17,7 Mio. Euro aufgewendet.

Das Erzbistum Köln unterhält vier Tagungshäuser als Bildungseinrichtungen für Erwachsene: das Maternushaus, das Katholisch-Soziale Institut, das Kardinal Schulte Haus und das Haus Marienhof. Der Gesamtaufwand hat sich nach dem Abschluss verschiedener Baumaßnahmen und der Ausstattung des Katholisch-Sozialen Instituts gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Prozent deutlich auf 19,7 Mio. Euro reduziert. Zudem sind die Erträge der Tagungshäuser – vor allem nach der vollständigen Inbetriebnahme des Katholisch-Sozialen Instituts – gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 7 Prozent um rund 0,8 Mio. Euro gestiegen. Der Bedarf an Kirchensteuermitteln ist für den Betrieb der Tagungshäuser im Berichtsjahr 2018 dadurch um 3,7 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro gesunken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 34 Prozent.

Das Erzbistum Köln hat die Arbeit der Caritas 2018 mit Zuschüssen von 56,3 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln unterstützt. Das entspricht rund 9,1 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

Die gesamten Aufwendungen dieses Bereiches sind gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent auf 57,1 Mio. Euro gestiegen, was vor allem auf tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist. Die geleisteten Zuschüsse werden für verschiedene Fachbereiche innerhalb der Caritas ausgegeben. Dazu zählt die Finanzierung des laufenden Bedarfs in 14 Caritas- und 26 Fachverbänden, des Diözesan-Caritasverbandes, der Schwangerschaftsberatung „esperanza“, der Caritas-Pflegestationen, der Fachdienste und Zentren für Integration und Migration sowie der Erziehungsberatungsstellen. Das Erzbistum übernimmt in diesen Einrichtungen zwischen 25 und 75 Prozent der Personal- und Betriebskosten. Des Weiteren fließen rund 3 Mio. Euro in Projekte der Flüchtlingshilfe des Diözesan-Caritasverbandes.

Die Aufwendungen für die Kindertagesstätten umfassen die Zuweisungen des Erzbistums Köln (Trägeranteile) für die derzeit 541 Kindertagesstätten in Nordrhein- Westfalen und neun Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in pfarrlicher Trägerschaft. Mit insgesamt 42,7 Mio. Euro lagen die gesamten Aufwendungen 2018 um rund 23 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.

Diese Entwicklung geht vor allem auf geringere Zuweisungen und Liquiditätshilfen sowie Defizitausgleiche zurück. Diese fielen um rund 5,4 Mio. Euro geringer aus als im Vorjahr. Zudem haben sich gegenüber 2017 die Investitionszuweisungen im Bereich der Kindertagesstätten um rund 8 Mio. Euro auf insgesamt 7,2 Mio. Euro reduziert.

Insgesamt fließen mit 41,4 Mio. Euro rund 6,7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel in den Bereich Kindertagesstätten.

Zu den überdiözesanen Aufgaben gehören Mission und Entwicklungshilfe sowie gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Traditionell engagiert sich das Erzbistum Köln personell und wirtschaftlich in besonderer Weise für die Weltkirche und Weltmission. Dabei werden jährlich zahlreiche Projekte in aller Welt unterstützt. Hinzu kommt die über den Haushalt der Bischofskonferenz finanzierte Arbeit der kirchlichen Hilfswerke.

Zu den Zuschüssen an die Mission kommen Mittel für die Katastrophenhilfe und Zuschüsse für die ausländische Flüchtlingshilfe. Der Gesamtaufwand für Mission und Entwicklungshilfe stieg 2018 um rund 4,3 Prozent auf 26,3 Mio. Euro. Die Zuweisungen für diesen Bereich berechnen sich überwiegend aus 3,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel und sind aufgrund des höheren Kirchensteuereinkommens im Jahr 2018 entsprechend gestiegen. Im Rahmen der Zuschüsse wurden zudem 2 Mio. Euro für die internationale Flüchtlingshilfe aufgewendet. Insgesamt wurden für Mission und Entwicklungshilfe im Berichtsjahr rund 4,3 Prozent der verwendeten Kirchensteuer erbracht.

Auf Bundes- und Landesebene beteiligt sich das Erzbistum Köln an der Finanzierung zahlreicher überdiözesaner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die weltkirchliche Förderung, kirchliche Medien und katholische Fakultäten. Das Erzbistum Köln leistet zu diesen Aktivitäten einen Anteil von etwa 10 Prozent. Das entsprach im Jahr 2018 einem Aufwand von 15,4 Mio. Euro.

Im gemeinsamen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bistümer sind auch die Katholische Fachhochschule, das Katholische Büro in Düsseldorf und das Institut für Lehrerfortbildung zu nennen. Der finanzielle Beitrag jedes Bistums richtet sich dabei nach der Finanzkraft, die sich aus dem Pro-Kopf-Kirchensteueraufkommen ableitet. Der Anteil des Erzbistums Köln beträgt rund 33 Prozent und lag im Jahr 2018 bei rund 1,8 Mio. Euro.

Der Gesamtaufwand im Bereich der gemeinsamen Aufgaben der Bistümer reduzierte sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Prozent, da in 2017 eine Rückstellung für die Altersversorgung für die Katholische Hochschule gebildet wurde. Insgesamt wurden für diesen Bereich im Berichtsjahr rund 3,1 Prozent der verwendeten Kirchensteuer eingesetzt.

Neben der regionalen Seelsorge in den Kirchengemeinden gewinnt die zielgruppenbezogene Seelsorge für Jugendliche und Erwachsene sowie im Sozial- und Gesundheitswesen weiter an Bedeutung.

Zum Aufgabenbereich der Jugendseelsorge gehört der Betrieb der Jugendbildungsstätten Steinbachtalsperre, Haus Altenberg und Haus Venusberg. Hinzu kommen die Personalkosten sowie Zuweisungen und sonstige Aufwendungen für die Träger der Jugendpastoral. Dazu zählen die Katholischen Jugendagenturen sowie die verschiedenen Jugendverbände. 2018 lag der Gesamtbedarf für die Jugendseelsorge bei rund 24,2 Mio. Euro und damit auf Vorjahresniveau. Davon wurden 18,7 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln aufgebracht.

Zur Erwachsenenseelsorge zählen neben der Frauen-, Männer- und Altenpastoral sowie der Ehe- und Familienpastoral die verschiedenen Erwachsenenverbände wie das Kolpingwerk und die Katholische Frauengemeinschaft. Seit 2015 sind auch die Citypastoral und die Telefonseelsorge diesem Aufgabenbereich zugeordnet. Insgesamt wurden dafür analog zum Vorjahr rund 10,9 Mio. Euro Kirchensteuermittel eingesetzt.

Zur zielgruppenbezogenen Seelsorge gehört auch die Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie umfasst unter anderem die Krankenhaus-, Altenheim-, Polizeiund Behindertenseelsorge sowie die kirchliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Die Zuschüsse für fremdsprachige Missionen und Gemeinden werden ebenfalls über die kategoriale Seelsorge finanziert. 2018 gab das Erzbistum dafür insgesamt 22,6 Mio. Euro und damit 8,7 Prozent mehr aus als im Vorjahr. Die Mehraufwendungen gehen mit rund 1 Mio. Euro unter anderem auf höhere Zuweisungen im Zuge des Projektes „Engagement in Kirchengemeinden“ sowie auf Kosten im Rahmen des Projektes „Kirchenmusikwoche 2018“ mit rund 0,7 Mio. Euro zurück.

Im Jahr 2018 wurden Aufwendungen für die weitere kategoriale Seelsorge in Höhe von rund 19,4 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert.

Zu diesem Bereich gehören die laufenden Kosten für die Aufgabenerfüllung und die Instandhaltung der genutzten Gebäude sowie die Personalkosten der Bischöfe und Bischofsvikare, des Offizialats sowie des Erzbischöflichen Hauses.

Zu den erzbischöflichen Einrichtungen zählen

  • die Priesterseminare,
  • das Diakoneninstitut,
  • die wissenschaftlichen Institutionen und Kirchen in Trägerschaft des Erzbistums
    (Groß St. Martin, St. Mariä Himmelfahrt und Minoritenkirche in Köln, St. Michael in Siegburg sowie sieben weitere kleinere Kirchen und Kapellen)
  • sowie das Museum Kolumba,
  • die Diözesan- und Dombibliothek und
  • das Historische Archiv.

Zu den Aufwendungen der erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude zählen unter anderem die Personalkosten sowie die Gebäudeinstandhaltung und -bewirtschaftung der genannten Einrichtungen sowie Aufwendungen für Ausstellungen und Tagungen. Darüber hinaus fließen in diesen Bereich die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die weiteren Gebäude des Erzbistums ein.

2018 fielen in diesem Bereich um 7,9 Prozent höhere Aufwendungen von insgesamt rund 27,1 Mio. Euro an. Die Mehraufwendungen resultieren vor allem aus gestiegenen Personalaufwendungen. Diese erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mio. Euro (+ 19 Prozent) auf insgesamt rund 7 Mio. Euro. Grund hierfür ist die seit 2017 eingerichtete Servicestelle Liegenschaften. Ihr Ziel ist die Zentralisierung der Verwaltung der den Kirchengemeinden beziehungsweise ihren Rechtsträgern gehörenden Liegenschaften. Sukzessive erfolgt dadurch eine entsprechende finanzielle Entlastung der Rendanturen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen bewegten sich dagegen im Berichtsjahr mit 4,3 Mio. Euro auf Vorjahresniveau.

Die Erträge aus dem Bereich der erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude resultieren vor allem aus Mietund Pachterträgen. Insgesamt wurden 2018 Erträge in Höhe von 15,8 Mio. Euro gebucht (Vorjahr: 15 Mio. Euro). Der Bedarf an Kirchensteuermitteln lag dadurch bei 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10 Mio. Euro). Dies entspricht 1,85 Prozent der 2018 verwendeten Kirchensteuer.

Die Verwaltungskosten bilden die Dienstleistungsaufwendungen für das gesamte Erzbistum Köln ab, denn die Erzbischöfliche Verwaltung unterstützt die weiteren Aufgabenbereiche in sämtlichen administrativen Aufgaben und Anliegen. Von den gesamten Kosten in Höhe von insgesamt rund 53,5 Mio. Euro entfielen im Jahr 2018 rund 26,1 Mio. Euro auf Personalkosten (Vorjahr: 25,3 Mio. Euro).

Insgesamt stiegen die Aufwendungen für die Erzbischöfliche Verwaltung im Jahr 2018 von 49,3 Mio. Euro um 8,4 Prozent auf 53,5 Mio. Euro. Ursache für die Steigerung der Aufwendungen in diesem Funktionsbereich sind die gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. Euro höheren Personalkosten sowie um rund 1,3 Mio. Euro höhere Projektaufwendungen. Dazu gehörten 0,8 Mio. Euro für die Projektarbeit zum Pastoralen Zukunftsweg ebenso wie der Austausch von Soft- und Hardware in Höhe von 0,8 Mio. Euro sowie der Ab- und Übergang von Anlagevermögen in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Gleichzeitig gibt es durch einzelne Auflösungen von Rückstellungen und niedrigere Innenumsätze höhere Erträge von 2,7 Mio. Euro. Das Finanzergebnis liegt dabei rund 1,7 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Saldiert ergibt sich dadurch gegenüber 2017 ein Mehrbedarf an Kirchensteuer von rund 3 Mio. Euro.

Im Bereich der Altersversorgung wird die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.

Im Wirtschaftsjahr 2018 stieg der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um 27,3 Mio. Euro auf rund 127,8 Mio. Euro. Der Anstieg um 27,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr geht vor allem auf höhere Pensions- und Beihilferückstellungen zurück:

Zum einen wurde die Rückstellung für Pensionen 2018 mit dem Teilwert bei einem Zinsfuß von 3,21 Prozent bewertet, dies entspricht einer Absenkung von 0,46 Basispunkten beziehungsweise einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 31 Mio. Euro (+ 11 Mio. Euro gegenüber 2017). Zum anderen führten Neueinstellungen, die Aktualisierung der zugrunde liegenden Sterbetafeln durch den Gutachter und andere Sonderfaktoren zu einer weiteren Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 31,2 Mio. Euro (+ 9,6 Mio. Euro gegenüber 2017).

Gleichzeitig wurde im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen mit dem Teilwert bei einem Zinsfuß von 2,32 Prozent bewertet, was einer Absenkung von 0,48 Basispunkten beziehungsweise einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 13,7 Mio. Euro (+ 3,7 Mio. Euro gegenüber 2017) entspricht. Außerdem erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf Grundlage aktueller Kopfschadenstatistiken, was 2018 erneut zu einem deutlichen Mehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr führte (+ 5,9 Mio. Euro). Hieraus ergibt sich eine Zuführung zu der Beihilferückstellung in Höhe von insgesamt rund 23,4 Mio. Euro.

Die Zuführung zur Rückstellung für die KZVK sowie für Zinsaufwendungen reduzierte sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,5 Mio. Euro.

Das Ausscheiden oder der Tod von Versorgungsempfängern führen zur Auflösung von Rückstellungen. Im Jahr 2018 betrug die entsprechende Auflösung 15,8 Mio. Euro und lag damit rund 1,5 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf aus Kirchensteuermitteln für die Altersversorgung in Höhe von 107,4 Mio. Euro (78,7 Mio. Euro im Vorjahr), dies entspricht 17,4 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel.

Die Gebühren für die Dienste der Finanzverwaltung steigen mit höheren Kirchensteuererträgen. Für die Erhebung der Kirchensteuer haben die Finanzämter 2018 eine Gebühr von 3 Prozent der Steuereinnahmen in Höhe von rund 28,1 Mio. Euro erhalten (Vorjahr: 27,2 Mio. Euro). Außerdem wurde ein Anteil für die Aufgaben des Militärbischofs, für Rückzahlungen aus der Kirchensteuer und für andere Verpflichtungen abgeführt. Gleichzeitig reduzierte sich der Erlass von Kirchensteuern gegenüber dem Vorjahr um rund 2,3 Mio. Euro.

Bei den Aufwendungen für die Sondervermögen handelt es sich um die Zuschüsse zu Stiftungszwecken sowie weitere Aufwendungen der vom Erzbistum verwalteten unselbstständigen Stiftungen, die ausschließlich aus den Erträgen der Sondervermögen finanziert werden. Rund 2,1 Mio. Euro sind 2018 direkt den Stiftungszwecken zugeflossen. Im Bereich Sondervermögen werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt.

Investitionen des Erzbistums im Jahr 2018

Das Erzbistum Köln hat 2018 Investitionen in Höhe von insgesamt rund 35,8 Mio. Euro getätigt. Zu den umfangreichen Projekten gehörten:

  • Baumaßnahmen an Schulen: Die monetär größten Investitionen im Wirtschaftsjahr 2018 verursachten vor allem die Maßnahme „Schulerweiterung und Wohnen” in Köln-Lindenthal (rund 5,1 Mio. Euro), das Projekt zur Neukonzeptionierung der Gesamtschule Bad Honnef (2,7 Mio. Euro) sowie die energetische Sanierung an der Liebfrauenschule in Ratingen (1 Mio. Euro).
  • Das integrative Wohnprojekt für bis zu 90 Flüchtlinge auf dem Gelände des ehemaligen Klarissenklosters in Köln-Kalk. Die Gesamtinvestition beträgt rund 10 Mio. Euro, 2018 wurden davon rund 1,5 Mio. Euro ausgezahlt.
  • Der Ankauf zweier Grundstücke vom Johannesbund e. V. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 7,3 Mio. Euro.
  • Die Baumaßnahmen an der Jugendbildungsstätte Haus Altenberg mit einer Gesamtinvestition von rund 44 Mio. Euro. Die Auszahlung im Wirtschaftsjahr 2018 lag bei rund 3,1 Mio. Euro. Die Baumaßnahme wurde fertiggestellt.