Im Bereich der Altersversorgung wird die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.
Im Wirtschaftsjahr 2018 stieg der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um 27,3 Mio. Euro auf rund 127,8 Mio. Euro. Der Anstieg um 27,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr geht vor allem auf höhere Pensions- und Beihilferückstellungen zurück:
Zum einen wurde die Rückstellung für Pensionen 2018 mit dem Teilwert bei einem Zinsfuß von 3,21 Prozent bewertet, dies entspricht einer Absenkung von 0,46 Basispunkten beziehungsweise einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 31 Mio. Euro (+ 11 Mio. Euro gegenüber 2017). Zum anderen führten Neueinstellungen, die Aktualisierung der zugrunde liegenden Sterbetafeln durch den Gutachter und andere Sonderfaktoren zu einer weiteren Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 31,2 Mio. Euro (+ 9,6 Mio. Euro gegenüber 2017).
Gleichzeitig wurde im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen mit dem Teilwert bei einem Zinsfuß von 2,32 Prozent bewertet, was einer Absenkung von 0,48 Basispunkten beziehungsweise einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 13,7 Mio. Euro (+ 3,7 Mio. Euro gegenüber 2017) entspricht. Außerdem erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf Grundlage aktueller Kopfschadenstatistiken, was 2018 erneut zu einem deutlichen Mehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr führte (+ 5,9 Mio. Euro). Hieraus ergibt sich eine Zuführung zu der Beihilferückstellung in Höhe von insgesamt rund 23,4 Mio. Euro.
Die Zuführung zur Rückstellung für die KZVK sowie für Zinsaufwendungen reduzierte sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,5 Mio. Euro.
Das Ausscheiden oder der Tod von Versorgungsempfängern führen zur Auflösung von Rückstellungen. Im Jahr 2018 betrug die entsprechende Auflösung 15,8 Mio. Euro und lag damit rund 1,5 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf aus Kirchensteuermitteln für die Altersversorgung in Höhe von 107,4 Mio. Euro (78,7 Mio. Euro im Vorjahr), dies entspricht 17,4 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel.