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Selig- und Heiligsprechung

Selig- und Heiligsprechung

Verstorbene katholische Christinnen und Christen können in der katholischen Kirche heiliggesprochen werden. Der Heiligsprechung geht regelmäßig und notwendig die Seligsprechung voraus.

Mit der Seligsprechung ist rechtsverbindlich erklärt, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen ist. Ein seliger Christ ist in der Gnade Gottes verstorben und bereits zur Anschauung Gottes gelangt.

Von Ausnahmefällen abgesehen wird ein Seligsprechungsverfahren frühestens fünf Jahre nach dem Ableben der selig zu sprechenden Person eingeleitet.

Voraussetzungen für eine Seligsprechung

Wer seliggesprochen werden kann, hat im Ruf der Heiligkeit gelebt und das Volk verehrt ihn wegen seiner vorbildlichen christlichen Lebensführung. Ferner braucht es zur Seligsprechung – von Märtyrern abgesehen – mindestens ein überprüftes und anerkanntes Wunder, das sich nach dem Tod und auf Grund der Fürsprache der selig zu sprechenden Person ereignet hat.

Ein Ereignis als Wunder anzuerkennen, setzt voraus, dass das Ereignis entsprechend den Kriterien der Wissenschaft unerklärbar ist. Oft geht es dabei um Krankenheilungen. Sie werden von mehreren Wissenschaftlern – oft Ärzte – geprüft

Die Heiligsprechung erfordert ein zweites Wunder, das nach der Seligsprechung der heilig zu sprechenden Person geschehen ist. – Die Katholische Kirche glaubt, dass selige Menschen im Himmel bei Gott fürsprechen können, zum Beispiel für kranke Menschen.

Der Papst entscheidet abschließend über die Heiligsprechung, die dann auch durch den Papst erfolgt. Heilige werden in der ganzen Kirche verehrt. Eine Pflicht der Gläubigen, bestimmte Heilige zu verehren, gibt es nicht. Die Katholische Kirche geht davon aus, dass die Seelen der Heiligen schon in die Gemeinschaft mit Gott und den Heiligen im Himmel eingetreten sind. Daher braucht für das Seelenheil der Heiligen nicht mehr gebetet zu werden.

Schutzheilige

Jeder Heilige und jede Heilige ist Schutzheiliger oder Schutzheilige für jeweils bestimmte Lebensgegebenheiten und kann im Gebet für besondere Anliegen angerufen werden. Schutzheilige werden für Städte, Länder, bestimmte Bevölkerungsgruppen, Berufsstände, Kirchen um besondere Fürsprache gebeten. Die heilige Barbara beispielsweise ist unter anderem Fürbitterin und Helferin der Gefangenen.

Namenspatron und Namenstag

Darüber hinaus entwickelte sich im Hochmittelalter die Gepflogenheit, Kinder nach einem christlichen Heiligen zu benennen und unter dessen Schutz zu stellen. So ist es auch gebräuchlich, dass katholische Christinnen und Christen neben ihrem Geburtstag gleichfalls den Namenstag feierlich begehen.

Seit den frühen Jahren der Kirche empfahl das Volk, wer ein Heiliger war. Nach und nach ordneten sich im Laufe der Jahrhunderte die Vorgänge, bis sich ein an einem Gerichtsverfahren orientierter Prozess herausschälte. Im Jahr 1983 unterzog Papst Johannes Paul II. das Verfahren und die Kongregation für die Selig- und Heligsprechungsverfahren einer grundlegenden Revision, die bis heute Gültigkeit besitzt.

Von Ausnahmefällen abgesehen wird ein Seligsprechungsverfahren frühestens fünf Jahre nach dem Ableben der selig zu sprechenden Person eingeleitet. Wie in den Anfängen der Kirche beginnt auch heute jede Selig- und Heiligsprechung mit der Bitte einer Ordensgemeinschaft, einer Initiative, eines Bistums oder privaten Gruppe. Auf der Ebene des dazugehörigen Bistums werden die Informationen und das Material wie Schriften und Zeugenaussagen gesammelt, um sie bei positivem Bescheid an die Kongregation in Rom weitergeben zu können.

In der Folge erstellt ein Postulator (dt. "Forderer") eine lückenlose Biografie, stellt die Schriften der selig zu sprechenden Person zusammen und hört Zeugen schriftlich und mündlich an. Außerdem sammelt, prüft und bewertet der Postulator Berichte über angebliche Wunder und wählt davon am Ende eines aus.

Die vom Postulator erhobenen Informationen werden dann der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet, wo weitere Prüfungen erfolgen. Die abschließende Entscheidung über die Seligsprechung trifft der Papst. Die Seligsprechung nimmt der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vor. Die selig gesprochene Person darf lokal öffentlich verehrt werden.

Dankamt zur Seligsprechung von Pfr. Josef Marxen im Hohen Dom zu Köln

Seligsprechung von Pfarrer Josef Marxen 2016

Einer der 38 albanische Märtyrer

Am 5. November 2016 wurden in Scutari (Albanien) 38 Märtyrer selig gesprochen, die in der kommunistischen Verfolgung den Märtyrertod erlitten hatten. Unter ihnen war Pfarrer Josef Marxen, der 1906 in Köln-Worringen geboren und getauft wurde.

An der Seligsprechung nahmen der Erzbischof von Köln Kardinal Woelki, der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für das deutsche Martyrologium Prälat Prof. Dr. Helmut Moll und eine Gruppe von 17 Familienangehörigen von Pfarrer Marxen teil

Am Sonntag, 13. November 2016, wurde im Hohen Dom zu Köln ein Dankamt gefeiert, dem Prälat Moll als Hauptzelebrant und Prediger vorstand.

Auf Spurensuche nach Josef Marxen

Eine Großnichte des Seligen Josef Marxen, Frau Cäcilia Giebermann, hat sich auf "Spurensuche" ihres Großonkels in Albanien begeben.

Aktuelle Verfahren zur Selig- und Heiligsprechung im Erzbistum Köln

Friedrich Joseph Haass

Dr. Friedrich Joseph Haass - der "heilige Doktor" von Moskau

Ein deutscher Arzt als "Heiliger" in Moskau

* 10. August 1780 in Münstereifel
† 16. August 1853 in Moskau

Stand:
1998: Eröffnung des Seligsprechungsverfahrens

2018: Diözesaner Teil des Prozesses in Moskau abgeschlossen

Emilie Schneider

Ordensschwester und Mystikerin

*   6. September 1820 in Haaren bei Heinsberg
† 21. März 1859 in Düsseldorf

Stand:
1926: Eröffnung des Seligsprechungsverfahren durch Erzbischof Kardinal Schulte

Stillstand der Bearbeitung des Verfahrens während des II. Weltkrieges

1984: Wiederaufnahme des Verfahrens durch Erzbischof Kardinal Höffner

1992: Übergabe des Verfahrens an die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen in Rom

2007: Zuerkennung des heroischen Tugendgrades durch Papst Benedikt XVI.

Firminus Wickenhäuser

Br. Firminus Wickenhäuser

Das Herrgottsbrüderle von Düsseldorf

* 19. Januar 1876 in Massenbachhausen (Bistum Rottenburg-Stuttgart)
† 30. September 1939 in Düsseldorf

Stand:
1951 Eröffnung des Seligsprechungsverfahrens

1998 Verleihung des Titels: Ehrwürdiger Diener Gottes

Adolph Kolping

Seliger Adolph Kolping - Gesellenvater

Priester und Gesellenvater

* 8. Dezember 1813 in Kerpen bei Köln
† 4. Dezember 1865 in Köln

Stand:
27. Oktober 1991: Seligsprechung in Rom durch Papst Johannes Paul II.

Die von vielen Seiten gewünschte Einleitung des Heiligsprechungsverfahrens liegt in den Händen des Kölner Erzbischofs.