Mit der Seligsprechung ist rechtsverbindlich erklärt, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen ist. Ein seliger Christ ist in der Gnade Gottes verstorben und bereits zur Anschauung Gottes gelangt.
Von Ausnahmefällen abgesehen wird ein Seligsprechungsverfahren frühestens fünf Jahre nach dem Ableben der selig zu sprechenden Person eingeleitet.
Voraussetzungen für eine Seligsprechung
Wer seliggesprochen werden kann, hat im Ruf der Heiligkeit gelebt und das Volk verehrt ihn wegen seiner vorbildlichen christlichen Lebensführung. Ferner braucht es zur Seligsprechung – von Märtyrern abgesehen – mindestens ein überprüftes und anerkanntes Wunder, das sich nach dem Tod und auf Grund der Fürsprache der selig zu sprechenden Person ereignet hat.
Ein Ereignis als Wunder anzuerkennen, setzt voraus, dass das Ereignis entsprechend den Kriterien der Wissenschaft unerklärbar ist. Oft geht es dabei um Krankenheilungen. Sie werden von mehreren Wissenschaftlern – oft Ärzte – geprüft