Ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung im Unternehmen ist das Wohlbefinden und der Gesundheitszustand der Mitarbeitenden.
Damit Mitarbeitende, die längere Zeit nicht am Arbeitsleben teilnehmen konnten, mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dieses Verfahren ist gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 des neunten Sozialgesetzbuches für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben.
Hierbei unterstützen die BEM-Fallmanager/innen aus dem Fachbereich Gesundheitsmanagement gezielt Mitarbeitende, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage (sechs Wochen) am Stück arbeitsunfähig waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit handelt oder um mehrere kurze Krankheitsphasen. Mitarbeitende können den BEM-Prozess auch präventiv oder schon vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsunfähigkeitstage in Anspruch nehmen.
Nähre Informationen finden Sie hier.