Berufseinführung - so nennen sich die ersten drei Berufsjahre der Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en.
Die Berufsbezeichnung lautet in dieser Zeit „Gemeinde- oder Pastoralassistent/in“.
Erst danach erfolgt die unbefristete Übernahme in den pastoralen Dienst, verbunden mit der bischöflichen Beauftragung in einem feierlichen Gottesdienst.
Berufseinführung der Gemeinde- und Pastoralreferenten
Berufseinführung der Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten
Ziel der Berufseinführung
Wir wollen mit der Berufseinführung erreichen, dass Theolog/inn/en bzw. Religionspädagog/inn/en
- Seelsorger/innen werden
- sich mit allen grundlegenden Fragen des beruflichen Handelns reflektiert auseinander setzen
- eine solide berufliche Rollen- und Handlungssicherheit entwickeln
- sich im pastoralen Alltag zunehmend bewähren
um nach drei Jahren in den unbefristeten Dienst pastoralen Dienst des Erzbistums eintreten zu können.
Struktur der Berufseinführung
Das erste Jahr
Das erste Jahr enthält neben der grundlegenden Ausbildung im Gemeindebereich auch die Schulausbildung. Die / der GA / PA wird von einer/m Gemeinde- und einer/m Schulmentor/in begleitet. Neben der Arbeit in einem Seelsorgebereich und einer Schule gibt es aber noch etliche Bildungsveranstaltungen (Studientage und -wochen) und Exerzitien für den jeweiligen gesamten Kursjahrgang.
Basierend auf dem Votum des Mentors / der Mentorin und der Ausbildungsleitung entscheidet der Hauptabteilungsleiter für Seelsorge - Personal über die Übernahme in die zweite Stufe. Voraussetzung für die Übernahme in die zweite Stufe ist zudem die erfolgreich abgelegte Prüfung im Schulbereich.
Das zweite und dritte Jahr
Das zweite und dritte Jahr wird an einer neuen Einsatzstelle, und zwar bereits an einer Planstelle verbracht, das bedeutet, dass die PA/GA für bestimmte pastorale Sachgebiete in einem Seelsorgebereich die Verantwortung übernehmen. Allerdings wird auch diese Zeit noch von einer/m Mentor/in begleitet und von etlichen Studientagen und -wochen, einem Supervisionsprozess und jährlichen Exerzitien ergänzt.
Zweite Dienstprüfung
Am Ende der drei Jahre steht die zweite Dienstprüfung an und dann die feierliche bischöfliche Beauftragung für den unbefristeten Dienst im Erzbistum Köln.
Einstellungstermin
zum 1. September
Ihr Ansprechpartner
Alexander Linke
Fachbereich Personalentwicklung Pastorale Dienste