Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, kurz VBG, ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie knapp 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit über zehn Millionen versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit.
Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Unternehmen sind beispielsweise auch ehrenamtlich Tätige umfassend gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert.
Die VBG hat nach dem Sozialgesetzbuch in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt eine versicherte Person an einer Berufskrankheit, so ist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Die VBG rehabilitiert Versicherte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, medizinisch, beruflich und sozial. Unfall- und Krankheitsfolgen gleicht die VBG durch Geldzahlungen finanziell aus.