Zum Inhalt springen
Service

Berufsgenossenschaften + Unfallversicherungen

05_Arbeitsschutz_Infoständer_Erzbistum Köln Hirschbeck
05_Arbeitsschutz_Infoständer_Erzbistum Köln Hirschbeck
05_Arbeitsschutz_Infoständer_Erzbistum Köln Hirschbeck
05_Arbeitsschutz_Infoständer_Erzbistum Köln Hirschbeck
05_Arbeitsschutz_Infoständer_Erzbistum Köln Hirschbeck

Die gesetzlichen Unfallversicherungen tragen eine Menge zum Arbeitsschutz bei. Bei der Unfallanzeige hört es noch lange nicht auf. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaften ist sehr vielfältig.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, kurz VBG, ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie knapp 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit über zehn Millionen versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit.

Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Unternehmen sind beispielsweise auch ehrenamtlich Tätige umfassend gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert.

Die VBG hat nach dem Sozialgesetzbuch in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt eine versicherte Person an einer Berufskrankheit, so ist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Die VBG rehabilitiert Versicherte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, medizinisch, beruflich und sozial. Unfall- und Krankheitsfolgen gleicht die VBG durch Geldzahlungen finanziell aus.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. 

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch.

Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe. Im Schadensfall gewährleistet die BGW optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG genannt, ist der agrarsoziale Sozialversicherungsträger und vereint die landwirtschaftliche Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Alterssicherung der Landwirte unter einem Dach. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wird Schutz und Sicherheit für die Menschen und Branchen in der grünen Arbeitswelt geboten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag. Jede Person, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat darüber hinaus den Auftrag, nach Eintritt eines Versicherungsfalles der verletzten Person, den Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Dazu gehören je nach Einzelfall die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Auszahlung von Übergangsgeldern und Renten.

Die Unfallkasse des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst. In ihr sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich unfallversichert. Darüber hinaus ist sie Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung.  Alle Kindergartenkinder, Schüler und  Studenten sind wie Arbeitnehmer auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung und in der Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert.

Kontakt

Erzbistum Köln | Generalvikariat
Bereich Personal & Kultur
Fachbereich Gesundheitsmanagement
Marzellenstr. 32 | 50668 Köln

gesundheitsmanagement@erzbistum-koeln.de