Der/die Arbeitsschutzkoordinator/in koordiniert und überwacht die Durchführung des Arbeitsschutzes in den Einrichtungen des Erzbistums Köln, für die Präventionsmaßnahmen „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der katholischen Kirche“ mit den Berufsgenossenschaften vereinbart wurden.
Zentrale Aufgaben
- Ansprechpartner, Interessensvertretung und Kooperation für
- Arbeitsschutzausschüsse im EBK
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Bezirksregierung, Unfallversicherungsträger
- Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der katholischen Kirche im Verband der Diözesen Deutschlands
- Mitarbeitervertretungen
- Zentrale/r Auftraggeber/in für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner
- Koordination und Organisation der Betreuung und der Qualifizierungsangebote
- Ausrichtung und Controlling der Präventionsmaßnahmen
- Aufbau eines Arbeitsschutz-Management-Systems
- Anwaltschaft für Arbeitsschutz in der katholischen Kirche
Die Koordination beinhaltet keine Unternehmenspflichten, keine Arbeitsschutzverantwortung und keine leitendenden anweisenden Aufgaben im organisatorischen Bereich.