Den Jahresbericht 2023 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Erzbistum Köln können Sie hier einsehen.
Aktuelles zum Arbeitsschutz
Den Jahresbericht 2022 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Erzbistum Köln können Sie hier einsehen.
Das Seminarangebot für Kirchen und kirchliche Einrichtungen für das Jahr 2024 wurde von der Verwaltungsberufsgenossenschaft veröffentlicht. Haupt- und ehrenamtlich Tätige können kostenfrei an den Seminaren teilnehmen. Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten nach Bundesreisekostenrecht trägt die VBG ebenfalls. Genaueres erfahren Sie auf der Website der VBG: www.vbg.de/seminare
Im Erzbischöflichen Generalvikariat ist Arbeitsschutz schon sehr lange ein relevantes Thema – und er soll nun noch wesentlich ausgeweitet werden: Ab Dezember 2020 wird erstmalig ein Arbeitsschutzmanagementsystem, kurz AMS, für die insgesamt 12.800 Mitarbeitenden und circa 75.000 Ehrenamtlichen im Erzbistum Köln etabliert. Die Implementierung des AMS geschieht nach Vorgaben und unter Vereinbarungen mit der gesetzlichen Unfallversicherung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sowie im Schulterschluss mit den anderen deutschen Diözesen (VDD). Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Projekt-Kick Off Arbeitsschutzmanagementsystem Erzbistum Köln
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert mit dem Certo-Newsletter und dem Certo-Mitteilungsblatt rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Das Mitteilungsblatt wird künftig nur noch auf ausdrücklichen Wunsch als Druckschrift an Einzelpersonen verschickt. Der Versand größerer Mengen von Druckexemplaren wird eingestellt. Das letzte Versand in dieser Art erfolgt für die Ausgabe April 2021.
Bitte nutzen Sie Möglichkeit des Abonnements der Online Version. Der zentrale Link für die Newsletter-Anmeldung ist: www.vbg.de/certo-newsletter.
Seit dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.
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finden Sie im Ordner 15.0 in unserem Arbeitsschutzhandbuch.
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