Die Schlichtungsstelle für den Caritas-Bereich besteht aufgrund § 22 Abs. 1 AVR; sie ist beim Diözesan-Caritasverband eingerichtet.
Sie ist zuständig bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitern und Dienstgeber aus dem Dienstverhältnis caritativer Einrichtungen, die dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln angeschlossen sind.