Hinweis
Seit dem 01.11.2024 hat die Ordnung des Schlichtungsausschusses eine neue Fassung. Damit sind neue Bestellungen für Vorsitz und Beisitz erforderlich und in Vorbereitung. Im Übergang sind vom bisherigen Ausschuss her weiterhin im Amt:
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Seit dem 01.11.2024 hat die Ordnung des Schlichtungsausschusses eine neue Fassung. Damit sind neue Bestellungen für Vorsitz und Beisitz erforderlich und in Vorbereitung. Im Übergang sind vom bisherigen Ausschuss her weiterhin im Amt: