Mit Zuständigkeit für den MAVO-Bereich gibt es diözesane Arbeitsgerichte in den Bistümern
Diese bestehen also neben dem diözesanen MAVO-Gericht, das für Köln errichtet ist, und dem interdiözesanen KODA-Gericht, das für die fünf Bistümer errichtet ist, die ihr Gebiet in NRW haben.